Verkehrsgerichtstag: Fußgänger sollen besser geschützt werden
Expertinnen und Experten diskutieren beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über Fußgänger im Straßenverkehr. Mehr als 30.000 Fußgänger wurden 2023 bei einem Unfall verletzt, 436 starben. Fachleute sehen Handlungsbedarf.
Polizei, Unfallforscher, Autoclubs: Viele Verkehrsexpertinnen und -experten fordern einen besseren Schutz von Fußgängern. Die Pläne und Maßnahmen, die sie beim Verkehrsgerichtstag in Goslar vorschlagen, sind unterschiedlich. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für Tempo 30 innerorts aus. Auch höhere Bußgelder würden für mehr Sicherheit sorgen, so der Bundesvorsitzende der GdP Michael Mertens.
Unfallforscher fordern mehr Zebrastreifen
Fußgänger seien am meisten gefährdet, wenn sie die Straße überqueren wollen, sagte Kirstin Zeidler vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft dem NDR Niedersachsen. Damit alle sicher auf die andere Straßenseite kommen, wäre eine Mittelinsel auf der Fahrbahn am besten. An den richtigen Stellen würden auch mehr Zebrastreifen und Ampeln helfen, so die Unfallforscherin. Denkbar sei zudem eine Pflicht für aktiv bremsende statt nur warnender Assistenzsysteme in neuen Fahrzeugen.
Umdenken bei der Verkehrsplanung
Bei der Orts- und Städteplanung sollte zuerst an die Fußgänger gedacht werden, fordert Katalin Saary. Sie ist Verkehrsplanerin und Vorstand von FUSS e.V., dem Fachverband Fußverkehr Deutschland. Parkplätze sollten nur noch gebaut werden, wenn noch Platz übrig sei. Sie beklagt, dass vor allem falsch parkende Autos häufig zu Unfällen führten, weil Fußgänger zu spät gesehen würden. Falschparken müsse strenger bestraft werden. Der ADAC fordert ausreichend breite und barrierefreie Gehwege.
Gegen neue Vorschriften
Auch Verkehrsrechtler Martin Diebold vom Deutschen Anwaltverein (DAV) ist für eine bessere Infrastruktur zum Schutz von Fußgängern. Allerdings solle man beachten, dass fast die Hälfte der Unfälle auf ein Fehlverhalten der Fußgänger zurückzuführen sei. Fußgänger seien nicht nur Opfer, so der Rechtsanwalt. Durch die Verkehrsvorschriften seien Fußgänger bereits relativ gut geschützt. Neue Vorschriften brauche es nicht.