Stand: 24.01.2025 14:35 Uhr

Urteil zu Gips-Streit im Südharz: Längerer Abbau nicht erlaubt

In einem Tagebau wird Gips abgebaut. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt Foto: Martin Schutt
Eine Bergbaufirma kann ihre Abbaugenehmigung nicht verlängern. (Themenbild)

In den Gebieten Puntelberg und Juliushütte bei Walkenried (Landkreis Göttingen) darf kein Gips mehr abgebaut werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamts Braunschweig. Eine Bergbaufirma wollte ihre Abbaugenehmigung verlängern. Die Göttinger Richter kamen aber zu dem Schluss, dass die Pläne der Firma keine Verlängerung der alten Genehmigung darstellten. Die war 2019 ausgelaufen. Stattdessen müssten die Pläne als neues Vorhaben eingestuft werden. Die Firma könne daher nur eine Neugenehmigung beantragen. Hierfür habe sie jedoch nicht alle nötigen Unterlagen vorgelegt. Unter anderem fehle es an einer Umweltverträglichkeitsprüfung, hieß es. Die Gipsabbaufirma war dagegen der Ansicht, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei.

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