Streit um Lohnkürzung: VW-Betriebsrat gewinnt in zweiter Instanz
Im Streit um die Kürzung der Bezüge von VW-Betriebsräten hat am Donnerstag erstmals ein Gericht in zweiter Instanz dem klagenden Betriebsratsmitglied recht gegeben. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig von Juli 2023, das die von Volkswagen vorgenommene Gehaltskürzung für unzulässig erklärt hatte. Dagegen hatte VW Berufung eingelegt. Die Richter des Landesarbeitsgerichts verurteilten den Autobauer nun dazu, die Kürzung zurückzunehmen und dem Kläger den Ausfall mit Zinsen nachzuzahlen. VW hatte das Gehalt des 61-jährigen Klägers im Februar 2023 rückwirkend ab Oktober 2022 um zwei Entgeltgruppen heruntergestuft und das Gehalt laut Betriebsrat um rund 650 Euro pro Monat gekürzt. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der im Januar 2023 enge Grenzen für die Bezahlung von Betriebsratsmitgliedern gesetzt hatte.