Prozess wegen Vergewaltigung: Freispruch für "Maddie"-Verdächtigen
Christian B. ist am Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf mehrerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Er ist auch im Fall Madeleine "Maddie" McCann tatverdächtig.
Der 47-Jährige bleibt aber zunächst noch im Gefängnis, weil er bis September 2025 eine Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung absitzt. Christian B. waren drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen worden. Die Taten soll er zwischen 2000 und 2017 begangen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Prozess vor dem Braunschweiger Landgericht ging über mehr als 30 Verhandlungstage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Richterin: "Rechtsstaat muss das aushalten"
Die Vorsitzende Richterin Uta Engemann sagte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, Christian B. könne der "ihm vorgeworfenen Taten nicht überführt werden." Für eine Verurteilung fehlten die Beweise. "Der Rechtsstaat kann und muss das aushalten", sagte Engemann. Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig blieb den drei Berufsrichtern und zwei Schöffen nur, den Angeklagten freizusprechen. Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.
Staatsanwaltschaft hat bereits Revision angekündigt
Das Verfahren gegen Christian B. stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex war aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar. Zum Prozessauftakt in Braunschweig im Februar waren Christian B. drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen worden. Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert, weil ihrer Ansicht nach Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld für den Fall eines Freispruchs eine Revision angekündigt.
Christian B. wegen Vergewaltigung in Haft
Der mehrfach vorbestrafte Christian B. verbüßt bereits eine Gefängnisstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Weil sich im Zuge des aktuellen Prozesses neue Tatsachen ergeben hätten, will sein Verteidiger Fülscher auch das damalige Urteil anfechten. Das hatte der Anwalt am Montag angekündigt.