Northeim: Verurteilter Geflüchteter verliert Schutzstatus
Ein verurteilter Gewalttäter aus Northeim muss damit rechnen, nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Er habe keinen Anspruch mehr auf internationalen Schutz, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.
Der heute 29 Jahre alte Mann war 2013 nach Deutschland gekommen. 2020 verurteilte das Landgericht Göttingen den Northeimer wegen drei Gewalttaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Unter anderem hatte der Mann während eines Streits einem Bekannten mit einem Klappmesser mehrfach in den Rumpf gestochen. Dabei wurde auch eine Schlagader getroffen, das Opfer schwebte in Lebensgefahr und überlebte nur durch eine Notoperation.
29-Jähriger klagte gegen Entzug des Schutzstatus
Nach der Verurteilung entzog das Bundesamt für Migration dem 29-Jährigen den subsidiären Schutzstatus. Dagegen klagte der Northeimer. Er habe keine schwere Straftat begangen und sich entschuldigt. Somit bestehe keine Wiederholungsgefahr. Da seine Eltern und Geschwister in Deutschland leben, dürfe er nicht abgeschoben werden.
Gericht spricht von "erschreckender Verrohung"
Das sah das Verwaltungsgericht Göttingen anders. Durch die Tat vor dem Supermarkt habe der Mann "eine besonders erschreckende Verrohung und Missachtung der Rechtsordnung an den Tag gelegt". Er sei leicht kränkbar und bereit, zum Erhalt seines Egos zu Gewalt zu greifen. Seinen Schutzstatus habe er daher zu Recht verloren. In Afghanistan bestehe für ihn zudem keine konkrete Gefahr für Leib und Leben.