Stand: 16.03.2016 12:23 Uhr

VW-Kunde scheitert mit Klage auf Rücknahme

Ein VW Mitarbeiter steht neben einem Fahrzeug des Typs Tiguan. © dpa - Bildfunk Foto: Jochen Lübke
Sein VW-Tiguan sei nun praktisch unverkäuflich, moniert der Kläger. (Themenbild)

Der bundesweit erste Prozess wegen des Abgas-Skandals bei Volkswagen ist zugunsten des Autobauers ausgegangen. Heute Vormittag hat das Landgericht Bochum die Klage eines VW-Besitzers wie erwartet abgewiesen. Der Kunde eines Bochumer VW-Autohauses hatte verlangt, dass VW sein Auto zurücknimmt. Das Gericht sah das anders. Zwar seien die Veränderungen am Abgassystem des betreffenden VW Tiguan als Mangel einzustufen, so Richter Ingo Streek. Die Kosten für die Behebung lägen allerdings unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Das beklagte VW-Autohaus habe keine "erhebliche Pflichtverletzung" zu verantworten. Demnach habe der Kunde auch kein Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Volkswagen-Kunden können daher wohl nicht auf einen Rückgabeanspruch für vom Abgas-Skandal betroffene Fahrzeuge setzen.

Rechtsstreit geht wohl weiter

Beigelegt ist der Streit damit aber wohl noch nicht. Der Anwalt des Klägers hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die nächsthöhere Instanz anrufen zu wollen. Dies ist nach Angaben des Gerichts das Oberlandesgericht Hamm. Letztlich könnte der Fall sogar beim Bundesgerichtshof landen. Dem Kläger gehe es darum, dass sein knapp ein Jahr altes Auto nun praktisch unverkäuflich sei, argumentierte dessen Anwalt. Der Kunde wolle sich von dem Wagen trennen und nicht warten, bis Volkswagen den Mangel durch eine Nachrüstung behoben habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Volkswagen muss sich im Zuge des Abgas-Skandals mit einer ganzen Klagewelle auseinandersetzten. Zuletzt hatten Investoren vor dem Landgericht Braunschweig über drei Milliarden Euro Schadenersatz gefordert. Auch in den USA sind bereits zahlreiche Sammelklagen von Autobesitzern und Investoren eingegangen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 16.03.2016 | 12:00 Uhr

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