Hochhaus-Abriegelung wegen Corona: Anwalt zieht Klagen zurück
Im Verfahren um die Abriegelung eines Hochhauses während der Corona-Pandemie sind die Schadensersatzklagen der Bewohnerinnen und Bewohner zurückgenommen worden. Grund ist das zu hohe Kostenrisiko.
Um auf Schadensersatz zu klagen, hatte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam für einige Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnkomplexes zunächst Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt. Diese Anträge wurden vom Landgericht Göttingen und dem Oberlandesgericht Braunschweig aber abgelehnt. Da er bei einem Prozess um Schadensersatz mit rund 90.000 Euro Kosten rechnen müsse, zog der Anwalt die Klagen zurück. Bei einer Niederlage könnten die Kläger nämlich auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Klage erfolgte nach rechtswidriger Abriegelung in Göttingen
Das Hochhaus war im Juni 2020 nach einem Corona-Ausbruch mehrere Tage lang von der Stadt abgeriegelt worden. Eine rechtswidrige Entscheidung, wie das Verwaltungsgericht Göttingen urteilte. Daraufhin hatten 223 Personen die Stadt auf Schmerzensgeld verklagt. Doch ohne finanzielle Unterstützung könnten diese Prozesse nicht fortgeführt werden. Für Sven Adam ist es eine seiner "bittersten Niederlagen". Er bedauert die Rücknahme der Klagen.