Corona-Abriegelung: Keine Prozesskostenhilfe für Hochhaus-Bewohner
Die Bewohner eines Wohnblocks in Göttingen erhalten keine Prozesskostenhilfe bei ihrer Klage auf Schmerzensgeld. Während der Corona-Pandemie war der Komplex von den Behörden abgeriegelt worden.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG) hat die Klage keine Aussicht auf Erfolg. Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehe weder aufgrund der Absonderungsverfügung noch wegen der Absperrung ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, hieß es vom OLG am Dienstag. Damit bestätigte das höchste Gericht in Braunschweig ein Urteil des Landgerichts Göttingen. Dieses hatte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten ebenfalls abgelehnt. Die Bewohnerinnen und Bewohner können die Klage dennoch weiterverfolgen - müssen die Kosten aber selbst tragen.
Quarantäne-Verfügung war laut OLG rechtens
Als Begründung für die Entscheidung nannte das OLG am Dienstag, dass die Stadt Göttingen zum damaligen Zeitpunkt die Quarantäne-Verfügung rechtmäßig zum Schutz der Bevölkerung erlassen habe. Es sei eine starke Ausbreitung des Coronavirus in dem Gebäude befürchtet worden, weshalb die individuellen Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zurücktreten mussten.
Stadt Göttingen stellte Wohnkomplex unter Quarantäne
Die Stadt Göttingen hatte in der Corona-Pandemie im Juni 2020 den Wohnblock unter Quarantäne gestellt. Durch eine sogenannte Absonderungsverfügung untersagte die Stadt den rund 700 Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebäudes, sieben Tage ihre Wohnungen zu verlassen. Im November vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Göttingen die Abriegelung für rechtswidrig erklärt. Daraufhin haben rund 200 Personen eine Sammelklage wegen Freiheitsentziehung und der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts eingereicht. Gleichzeitig beantragten sie Prozesskostenhilfe.