Greenpeace gegen VW: Termin für Klimaklage steht fest
Am 10. Januar treffen der Volkswagen-Konzern und drei von Greenpeace unterstützte Kläger aufeinander. Es ist die erste Klimaklage dieser Art, die vor dem Landgericht verhandelt wird.
Die Kläger werfen VW vor, zu viel Treibhausgas zu produzieren und dadurch ihre Rechte zu schädigen, und zwar zum einen die Rechte auf Eigentum und Gesundheit, zum anderen aber auch auf "treibhausgasbezogene Freiheit". Damit ist gemeint, dass VW so viel CO2 verursache, dass zukünftige Generationen keinerlei Spielraum für eigene Emissionen mehr hätten und – stark überspitzt gesagt – nicht einmal mehr ein Feuer anzünden könnten.
Kläger: VW an Klimaschäden maßgeblich beteiligt
Die Kläger sind die beiden Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die Fridays-for-future-Aktivistin Clara Mayer. Sie fordern von Volkswagen, von 2030 an keine Autos mit Verbrennermotor mehr zu verkaufen. Außerdem müsse VW seinen CO2-Ausstoß bis dahin um mindestens 65 Prozent senken. Der Konzern habe einen CO2-"Fußabdruck" in der Größe Australiens. Kaiser und Hipp sehen als Waldbesitzer und Imker ihr Eigentum durch Klimaschäden bedroht, an denen VW maßgeblich beteiligt sei. Meyer wiederum geht es um die Freiheit zukünftiger Generationen.
Klagegründe: Freiheit und Eigentum
Dass Umweltorganisationen über den zivilrechtlichen Weg versuchen, für mehr Klimaschutz zu sorgen, ist ein vergleichsweise neuer Trend. Volkswagen ist dabei nicht der einzige beklagte Autobauer, die Deutsche Umwelthilfe beispielsweise zieht gegen Mercedes und BMW vor Gericht. Während es dort aber nur um das Thema Freiheit geht, setzen die Kläger in Braunschweig auch auf die Eigentumsrechte. "Die Rechte, die VW ausüben möchte, wiegen im Zivilrecht nicht mehr als das Interesse der Kläger an der Erhaltung ihrer eigenen Rechte, zum Beispiel an ihrem Wald", argumentiert die Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen.
Klimaklagen in Deutschland noch ohne Beispiel
Sie sieht sich durch verschiedene laufende oder abgeschlossene Klimaklagen gestärkt. So vertritt sie bereits seit sieben Jahren vor Gericht einen Peruaner, der den Energiekonzern RWE verklagt. Zudem habe ein Gericht in den Niederlanden den Ölkonzern Shell dazu verurteilt, beim Umweltschutz nachzubessern. Verheyen räumt ein, dass solche Klagen in Deutschland neu seien, der Erfolg bleibe daher abzuwarten. Für sie ist aber klar, dass VW nicht so weitermachen könne wie bisher, ohne auf ein globales CO2-Budget zu schauen.
VW: Klimaschutz ist Sache des Gesetzgebers, nicht der Gerichte
Volkswagen wiederum wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Klage in Braunschweig sei unbegründet und werde keinen Erfolg haben, so der Konzern. VW investiere bis 2026 insgesamt 52 Milliarden Euro in die Elektromobilität. Die Ziele für eine CO2-Reduzierung würden regelmäßig angepasst und seien zuletzt in diesem Jahr von der Politik verschärft worden. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, den Klimaschutz zu gestalten, Klagen gegen einzelne Unternehmen seien nicht das richtige Mittel. Diese Position werde man auch in Braunschweig vor Gericht verteidigen.
Umweltrechtler skeptisch, ob Klage Erfolg hat
Ob die Greenpeace-Klage am Ende tatsächlich Erfolg haben wird, daran haben Umweltrechtler wie Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg ihre Zweifel. VW habe sich schließlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt, meint der Professor. Andererseits: Ausgeschlossen sei in Zeiten des Klimawandels nichts.