Nutzung von sozialen Medien: SPD-Fraktion fordert Mindestalter
Niedersachsens SPD-Landtagsfraktion hat sich für härtere Regeln bei der Nutzung von sozialen Medien ausgesprochen. Bei der dreitägigen Klausurtagung in Braunschweig sprach sich die Partei für ein vorgeschriebenes Mindestalter von 13 Jahren aus.
Außerdem soll nach Ansicht der Landtagsfraktion bei der Anmeldung auf einer Social-Media-Plattform zumindest der Klarname angeben werden. Jeder dürfe seine Meinung im Netz äußern, er solle aber auch dazu stehen, sagte der Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne am Mittwoch. "Die gezielten Falschinformationen im virtuellen Raum haben längst ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht", so Tonne. Der Umgang mit "demokratie-schädigenden Dingen" auf den Plattformen ist in seinen Augen bisher zu freundlich gewesen. Da es noch keine europaweite Regelung gebe, wolle sich die Partei für eine EU-Verordnung zur Einhaltung und Kontrolle eines Mindestalters einsetzen, heißt es in einer Erklärung zur Klausur in Braunschweig.
Schadensersatzanspruch: Spezialisierte Kammern sollen sich um Zivilverfahren kümmern
Die SPD-Fraktion fordert, nicht nur die Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Hetze im Netz zu verstärken. Menschen, die Opfer von Hasskriminalität geworden sind, sollten ihre Schadensersatzansprüche einfacher durchsetzen können, heißt es in einer Mitteilung. Darum sollten sich nach dem Willen von iedersachsens SPD-Fraktion spezialisierte Kammern für digitale Rechtsverletzungen bei Zivil-Verfahren kümmern.
Studie: Jeder Vierte der 10- bis 17-Jährigen zeigt krankhaftes Nutzungsverhalten
Etwa 1,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland haben Probleme wegen ihres Medienkonsums. Einer neuen Studie der Krankenkasse DAK zufolge hat im vergangenen Jahr mehr als jeder Vierte der 10- bis 17-Jährigen ein krankhaftes Nutzungsverhalten sozialer Medien gezeigt. "Die Mediennutzung ist zum Dauerproblem geworden", sagte Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstandes der DAK-Gesundheit.
