Stand: 30.08.2023 07:35 Uhr

Göttingen: Alleinerbin muss Tierheimkosten für Katzen zahlen

Ein Katze frisst von einem Teller Katzenfutter. © Colourbox Foto: -
Für das Wohl von Katzen und anderen Haustieren sind die Erben zuständig, wenn der Halter stirbt. (Themenbild)

Alleinerben müssen für Haustiere der Verstorbenen aufkommen. Das hat das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Erbin abgewiesen. Zwei Katzen ihres verstorbenen Bruders mussten ins Tierheim und zum Tierarzt. Die Kosten in Höhe von 2.275 Euro wollte die Klägerin nicht bezahlen, weil sie nicht die Halterin war. Laut Gerichtsentscheidung ist sie als Alleinerbin aber zur Besitzerin der Tiere geworden und muss zahlen. Ihr Bruder war vor drei Jahren gestorben. Zunächst erbte die Mutter des Verstorbenen die Tiere, die sie aus Alters- und Krankheitsgründen aber nicht aufnehmen konnte. So blieben die Katzen im Tierheim. Als sie zahlen sollte, ging sie vor Gericht. Nach dem Tod der Mutter im Dezember 2022 setzte ihre Tochter den Rechtsstreit fort.

Jederzeit zum Nachhören
Der Braunschweiger Dom von oben. © NDR Foto: Julius Matuschik
8 Min

Nachrichten aus dem Studio Braunschweig

Was in Ihrer Region wichtig ist, hören Sie in dem Mitschnitt der 15:00 Uhr Regional-Nachrichten auf NDR 1 Niedersachsen. 8 Min

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 30.08.2023 | 08:30 Uhr

Mehr Nachrichten aus der Region

Lärmdisplay in Golmbach (Landkreis Holzminden). Wenn ein Fahrzeug zu laut ist, zeigt das Display "Bitte leiser !" © NDR Foto: Wilhelm Purk

Holzminden: Modellprojekt gegen Motorradlärm kommt nicht

Für das Projekt fehlt laut Verkehrsministerium die Datenbasis. Stattdessen setzt man auf das neue Straßenverkehrsgesetz. mehr

Aktuelle Videos aus Niedersachsen