Gericht bestätigt: Kommune darf schwarze Dachziegel verbieten
Ein Hausbesitzer aus dem Landkreis Göttingen muss die Farbe seines schwarz gedeckten Daches ändern. Der Mann hatte gegen den Bebauungsplan der Kommune geklagt - und scheiterte nun vor dem OVG Lüneburg.
Die bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises ist rechtmäßig, das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Der Mann aus dem Eichsfeld hatte demnach das Dach seines 2015 gebauten Hauses mit schwarzen Dachziegeln eingedeckt. Laut Bebauungsplan waren in dem Gebiet jedoch nur Rot- und Brauntöne erlaubt. Als der Landkreis Göttingen den Mann aufforderte, das Dach farblich anzupassen, zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Göttingen. Das Gericht wies die Klage des Hausbesitzers jedoch mit der Begründung ab, dass der Landkreis keine Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift zulassen müsse. Daraufhin ging der Mann in die zweite Instanz. In dem Verfahren vor dem OVG Lüneburg argumentierte der Hausbesitzer unter anderem, dass die Bauvorschrift ungültig sei, weil die rechtlichen Grundlagen darin nicht genau genug zitiert wurden. Das sahen die Richter anders. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OVG nicht zu.
Einheitliches Ortsbild als Ziel
Ursprünglich durften laut Bebauungsplan nur rote Dachpfannen oder Ziegel verwendet werden, um das Neubaugebiet im Eichsfeld an die bestehenden Ortsstrukturen anzupassen. Ab 2003 erlaubte der Gemeinderat zudem auch Brauntöne und glasierte Ziegel, sodass die örtliche Bauvorschrift insgesamt acht Farben und deren Zwischentöne umfasst. Der Hausbesitzer habe sein Dach aber auch dann noch mit schwarzen Ziegeln gedeckt, als er bereits einen Hinweis auf den Verstoß gegen das geltende Recht erhalten hatte, teilte das Verwaltungsgericht Göttingen damals mit.