Erneute Razzia in Braunschweigs Hanfbar
Keine Ruhe für die Braunschweigs Hanfbar: Zum dritten Mal hat die Polizei am Mittwochmittag die beiden Filialen sowie die Wohnung der Betreiber durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Beamten nach Angaben des Betreibers Computer, Bargeld aus der Geschäftskasse und erneut das gesamte Tee-Sortiment. Dem vorausgegangen war ein Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig, den die Staatsanwaltschaftbeantragt hatte. "Wir hatten den Verdacht, dass der Betreiber noch immer Substanzen verkauft, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen", sagte Staatsanwalt Hans Christian Wolters NDR.de.
Hanfbar-Betreiber: "Man versucht, uns mit allen Mitteln zu schaden"
Damit meint die Staatsanwaltschaft Hanfblüten, die in den Filialen der Hanfbar als Tee angeboten werden. Die Blüten stammen vom Nutzhanf, aus dem der berauschende Stoff THC nahezu vollständig herausgezüchtet ist. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass der Verkauf der Pflanzenteile dennoch strafbar ist, die Betreiber der Hanfbar sind von der Legalität hingegen überzeugt. Sie verurteilen deshalb die erneute Razzia: "Man versucht, uns mit allen Mitteln zu schaden", sagt Mit-Inhaber der Hanfbar, Bardia Hatefi. Nun wolle man mit ähnlich harten Bandagen "zurückschlagen". Was das genau bedeutet, ließ Hatefi offen, deutete aber an, verstärkt in der Öffentlichkeit das seiner Meinung nach falsche Vorgehen der Staatsanwaltschaft anprangern zu wollen.
Viel Unterstützung für den Laden
Der Verlust des Kassengeldes und des Teesortiments seien finanziell zwar schmerzhaft, so Bartefi. Allerdings sei die Zahl der Unterstützer der Hanfbar inzwischen groß genug, um das abfedern zu können. Zuvor hatte die Polizei die Hanfbar bereits am 3. und am 14. Juli durchsucht. Laboranalysen der Tees hatten ergeben, dass es sich um unverarbeitete Hanfblüten und -blätter handelte. Deren Besitz, Erwerb und Handel ist laut der Auslegung, die die Staatsanwalt vom BtMG vertritt, verboten. In etwa der Hälfte der Proben wurde ein THC-Gehalt von bis zu 0,57 Prozent nachgewiesen. Das reicht laut Staatsanwaltschaft zwar nicht für einen Rausch - für ein Vergehen aber schon.
THC-Gehalt entscheidet über Strafmaß
Der Grenzwert, der darüber entscheidet, ob es sich um ein Vergehen oder eine Straftat handelt, liegt der Staatsanwaltschaft zufolge bei 7,5 Gramm THC. Während ein Vergehen mit einer Geldstrafe geahndet werde, drohe den Betreibern bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis. Die Ergebnisse der zweiten Analyse liegen allerdings noch nicht vor.
Derweil dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an. Die Betreiber der Hanfbar haben bereits einen Anwalt eingeschaltet.