Erfolg des NABU im Streit um Totholz-Entnahme im Harz
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Totholz-Entnahme im Harz vorerst gestoppt - ein vorläufiger Erfolg des Naturschutzbundes Sachsen-Anhalt (NABU), der zuvor einen Eilantrag eingereicht hatte.
Mit der vorläufigen Verfügung solle verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Der NABU sieht die Maßnahmen im Widerspruch zum Naturschutzrecht. Die Entnahme von Totholz sei nicht mit den europäischen Vorgaben vereinbar und führe zu einem Verlust an Biodiversität. Dem Verwaltungsgericht zufolge soll das Eilverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Nationalpark bedauert Auseinandersetzung vor Gericht
Die Nationalparkverwaltung respektiert nach eigenen Angaben die Anordnung des Gerichts. Man werde sich aber gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen. "Wir haben Verständnis dafür, dass sich das Gericht zunächst ein vollständiges Bild von der Situation machen muss, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Leider waren unsere Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung mit dem Verband nicht erfolgreich", erklärte Nationalparkleiter Roland Pietsch.
Orte sollten durch Entfernen von Totholz geschützt werden
Im Nationalpark Harz, der sich über Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erstreckt, war es im Sommer vor allem rund um den Brocken zu mehreren Bränden gekommen, die mit teils sehr großem Aufwand gelöscht wurden. In einer "Wernigeröder Erklärung", die Sachsen-Anhalts Forstminister Sven Schulze (CDU), der Nationalparkleiter, Wernigerodes Bürgermeister und der Landrat des Landkreises Harz Ende September unterzeichneten, war vereinbart worden, dass insbesondere zum Schutz von Orten vermehrt abgestorbene Bäume beseitigt werden sollen.