Stand: 30.08.2024 10:28 Uhr

Betrug mit Windpark: BGH bestätigt Bewährungsstrafe für Banker

Drei Windräder stehen unter leicht bewölktem Himmel. © NDR Foto: Julius Matuschik
Der geplante Offshore-Windpark lag in den militärischen Übungsgebieten der Bundeswehr - und das Verteidigungsministerium hatte dem Projekt widersprochen. (Themenbild)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Prozess um die Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV) gegen einen Banker aus Göttingen weitgehend bestätigt. Das Landgericht hatte den 69-Jährigen in Zusammenhang mit der Insolvenz des Unternehmens wegen versuchten Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der BGH kassierte zwar die Verurteilung wegen Kapitalanlagebetrugs, hielt das Strafmaß aber aufrecht. Die EEV hatte rund 26 Millionen Euro von Anlegern eingeworben. Mit dem Geld sollte ein Offshore-Windpark in der Nordsee finanziert werden. Die Gesellschaft ging jedoch pleite. Der 69-Jährige hatte ein Verkaufsprospekt unterzeichnet, in dem die schlechten Chancen für den Windpark verschwiegen wurden.

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