Verwaltungsgerichte in Niedersachsen verzeichnen mehr Asylverfahren
Die Zahl der Asylverfahren vor niedersächsischen Verwaltungsgerichten ist im vergangenen Jahr gestiegen. Die Dauer der Hauptverfahren sank dagegen im Durchschnitt um mehr als ein halbes Jahr.
Im vergangenen Jahr gab es in Niedersachsen knapp 6.800 Hauptverfahren - rund 280 mehr als noch ein Jahr zuvor, teilte das Justizministerium in Hannover mit. Zuletzt war die Zahl im Jahr 2018 höher - da waren es rund 10.500. Besonders viele Hauptverfahren gingen mit 22.000 im Jahr 2017 ein. Bei den Eilverfahren verzeichnete das Justizministerium ebenfalls einen Anstieg von 2.000 im Jahr 2022 auf 2.800 im Jahr 2023.
Hauptverfahren dauerten durchschnittlich kürzer als im Vorjahr
Die Eilverfahren dauerten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr durchschnittlich einen Monat - diese Dauer hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. Die Dauer der Hauptverfahren sank 2023 demnach um durchschnittlich knapp sechseinhalb Monate. Da viele ältere Verfahren abgearbeitet werden, handelt es sich laut Ministerium bei der Verfahrensdauer allerdings oftmals um einen statistischen Effekt.
Verwaltungsgerichte prüfen Klagen gegen Ablehnung
In Niedersachsen gibt es sieben Verwaltungsgerichte. Dort können betroffene Menschen laut Asylgesetz Klage erheben, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Antrag abgelehnt hat. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Sieht das Gericht die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung erfüllt, hebt es die Ablehnung auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung. Wird die Ablehnung dagegen bestätigt, wird die Klage abgewiesen. Die Verpflichtung zur Ausreise bleibt dann bestehen.