Verspätete Abrechnungen: Verbraucherzentrale mahnt EWE ab
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen droht EWE mit gerichtlichen Schritten. Der Energieversorger lasse Fristen verstreichen, Kunden müssten auf Rechnungen und Auszahlungen warten, so der Vorwurf.
Deswegen hat die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben EWE zunächst abgemahnt. Weil das Unternehmen sich aber weigere eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, kündigten die Verbraucherschützer ein juristisches Nachspiel an. EWE-Kundinnen und Kunden sollen die Chance erhalten, selbst zu klagen, sollte es erneut Verzögerungen geben. Falls ein Gericht eine Unterlassungsverfügung gegen den Energieversorger verhängt, könnten sie zum einen erzwingen, dass sofort abgerechnet wird und zum anderen gegebenenfalls Schadenersatz einfordern.
Abrechnung bis zu neun Monate später
Energieversorger sind dazu verpflichtet, Abschluss- oder Jahresrechnungen für Verträge außerhalb der Grundversorgung spätestens nach sechs Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraum zu übermitteln, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Diese Frist habe EWE jedoch verstreichen lassen: Teilweise müssten Kunden bis zu neun Monate auf ihr Rechnungen warten. Das sei für die Verbraucher mehr als ärgerlich, erklärte Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale. Beispielsweise warteten viele Betroffene auf die Auszahlung eines Guthabens. "In den uns vorliegenden Fällen geht es um die Erstattung von bis zu 520 Euro. Durch die erheblich verspätete Auszahlung verschafft sich das Unternehmen einen kostenlosen Kredit zu Lasten der Kundinnen und Kunden sowie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen", sagte Schröder. Andere Kunden hätten dagegen nicht gewusst, wieviel sie nachzahlen müssen. Zudem kann ohne Abrechnung auch der monatliche Abschlag nicht angepasst werden. Das führe dazu, dass Kunden nicht finanziell vorsorgen können, so Schröder.
EWE kündigt "Entschuldigungszahlungen" für Kunden an
EWE nennt die vom Bund vorgegeben Entlastungsmaßnahmen als Grund für die späten Abrechnungen. "Die kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen wie der Umsatzsteuersenkung, Einmalzahlungen im Dezember und Preisbremsen im Frühjahr war komplex und führte bei vielen Energieversorgungsunternehmen zu einer Überlastung der Kundenschnittstellen", hieß es in einer Mitteilung des Versorgers. Parallel kündigte das Unternehmen an, Kunden, die länger als sechs Wochen auf die Jahresabrechnung warten und ein Guthaben von mindestens 100 Euro haben, eine "Entschuldigungszahlung" zu zahlen. Zudem will EWE nach eigenen Angaben den Kundenservice stabilisieren und verbessern.
Verbraucherzentrale: "Gesetzliche Fristen gelten"
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sei eine "Entschuldigungszahlung" zwar ein guter Ansatz, löse aber das Problem nicht. "Sich zu verpflichten, Abrechnungen zukünftig fristgerecht zu erstellen, wäre unserer Ansicht nach ein stärkeres Signal Richtung Kundinnen und Kunden gewesen", erklärte Schröder. Zudem hätten andere Energieversorger gezeigt, dass eine fristgerechte Abrechnung möglich ist. "Gesetzliche Fristen gelten auch bei der Einführung neuer Maßnahmen - zumal diese ja gerade der Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen sollen", erklärte die Energierechtsexpertin.