Twitch darf Account "KuchenTV" nicht weiter sperren
Der Onlinedienst Twitch darf den Account "KuchenTV" des Streamers Tim Heldt nicht weiter sperren. Das entschied das Landgericht Braunschweig. Heldt hatte gegen die Sperrung seines Accounts Klage eingereicht.
Heldt habe deshalb Anspruch darauf, dass Twitch ihm seinen Account "KuchenTV" wieder freigibt, sagte ein Sprecher des Landgerichts dem NDR Niedersachsen. Demnach liegt es nun an dem Online-Dienst, wie es mit Heldts Account weitergeht. Details zur Begründung dieser Entscheidung sind nicht bekannt. Im Dezember wurde der Twitch-Account "KuchenTV" gesperrt, weil er gegen die Richtlinien des Online-Dienstes verstoßen haben soll. Am Dienstag wurde der Fall vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt.
Auseinandersetzung mit Streamerin - Account gesperrt
Der Sperrung des Accounts war eine Auseinandersetzung zwischen den Streamern Tim Heldt und "Shurjoka" (bürgerlich Pia Scholz) vorangegangen. In einem Twitch-Livestream bei "KuchenTV" am 8. Dezember soll Heldt Pia Scholz unter anderem belästigt und psychisch unter Druck gesetzt haben. Scholz hatte dessen Account "KuchenTV" daraufhin wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen bei der Streaming-Plattform gemeldet.
Hunderttausende Menschen folgen "KuchenTV"
Twitch ist ein Online-Dienst, bei dem Nutzerinnen und Nutzer in Liveformaten ihr Publikum unterhalten können. Ursprünglich wurde die Plattform zum Übertragen von Videospielen gegründet. Auf seinen Kanälen teilt der 28-jährige Heldt aus Salzgitter regelmäßig Videos, in denen er seine Reaktionen und Meinungen zu bestimmten Themen wiedergibt. Seinem Twitch-Account folgen rund 300.000 Menschen, auf YouTube sind es mehr als eine Million Abonnentinnen und Abonnenten.
Twitch-Streamer legt Einspruch ein
Nach der Sperrung reichte Heldt vor dem Landgericht Braunschweig Klage ein und bat um eine schnellere, schriftliche Verhandlung. Das Landgericht hielt dennoch an einem mündlichen Verhandlungstermin am Dienstag fest, mit der Begründung, dass der Fall zu komplex sei, um ihn ausschließlich schriftlich zu verhandeln. Der 28-Jährige wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Am 5. Januar reichte er dort einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, um eine schnellere Entscheidung des Landgerichts zu bewirken. Das oberste Gericht lehnte diesen Antrag ab, unter anderem, weil Heldt nicht habe belegen können, dass ihm durch den für Dienstag anberaumten Termin ein schwerer Nachteil drohe, hieß es in dem Beschluss.
Frauenfeindlichkeit gegenüber "Shurjoka"
Der Streamer war in der Vergangenheit schon mehrfach in Kontroversen verwickelt. So soll er "Shurjoka" zuletzt für ihre Auszeichnung als "Spielerin des Jahres" 2023 in einem YouTube-Video diffamiert haben. Das berichtete die Amadeu Antonio Stiftung. Laut der Organisation sind Frauen in der Streaming- und Gaming-Szene immer wieder sexistischen und frauenverachtenden Kommentaren ausgesetzt.