Neues Gewalthilfegesetz: Wie steht es um Niedersachsens Frauenhäuser?
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben ab 2032 ein Recht auf kostenlosen Schutz - das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. In Niedersachsen sind die Frauenhäuser derzeit unterschiedlich ausgelastet.
Das sogenannte Gewalthilfegesetz sieht vor, dass die Länder dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Ob zusätzliche Frauenhäuser und Plätze nötig sind, sei noch offen, teilte das niedersächsische Sozialministerium mit. Dazu müsse es eine Bedarfsanalyse geben, die bis Ende 2026 vorliegen muss. "Im Anschluss kann Niedersachsen damit beginnen, die entsprechende Infrastruktur aufzubauen", so das Ministerium. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits vor zwei Wochen beschlossen, nun stimmte auch der Bundesrat zu.
Landesweit mehr als 440 Plätze für Frauen
Bisher gibt es nach Angaben des Sozialministeriums 46 vom Land geförderte Frauenhäuser in Niedersachsen. Sie bieten demnach Platz für 441 Frauen und rund 880 Kinder. Das sind etwas mehr als noch vor einigen Jahren - 2018 gab es 41 Häuser mit 371 Frauenplätzen. Damit verfüge man landesweit über wirksame Schutzstrukturen, sagte Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) am Freitag. "Weitere Platzerhöhungen in bestehenden Häusern und ein neues Frauenhaus werden noch in diesem Jahr folgen."
Frauenhäuser zu zwei Dritteln ausgelastet
Bereits seit 2019 gibt es laut Ministerium ein Ampelsystem für alle 46 Frauenhäuser, das tagesaktuell den Belegungsstatus anzeigt. Kann eine Frau nicht aufgenommen werden, wird sie demnach in der Regel an andere Frauenhäuser weitervermittelt. Landesweit seien die Frauenhäuser im Durchschnitt zu 67 Prozent ausgelastet, teilte das Sozialministerium mit. Von den Frauenplätzen seien regelmäßig rund 10 Prozent frei - allerdings sei die regionale Verteilung dabei sehr unterschiedlich. "Demnach fehlen allgemein in Niedersachsen keine Frauenhausplätze, jedoch steht nicht für jede Frau ein Frauenhausplatz in der eigenen Kommune zur Verfügung", teilte das Ministerium mit. Besonders groß sei der Bedarf in den Ballungsräumen.
2,6 Milliarden Euro an Unterstützung geplant
Für den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur bekommen die Länder Unterstützung vom Bund: Von 2026 bis 2036 sollen die Länder insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhalten. Philippi sagte, es sei "wünschenswert und angemessen", wenn die finanzielle Unterstützung des Bundes für mehr Planungssicherheit über 2036 hinaus laufen würde.