Schließung wegen Corona: Versicherung muss Hotel entschädigen
Hotels können mit Geld von Versicherungen rechnen, wenn sie wegen des Corona-Lockdowns schließen mussten. Der Bundesgerichtshof ist der Klage eines Hotelbetreibers aus Hameln in Teilen gefolgt.
Das Hotel hatte im zweiten Corona-Lockdown im Herbst 2020 schließen müssen. Die finanziellen Ausfälle müsse die Versicherung übernehmen, so das Gericht. Entscheidend sei, welche Bedingungen mit der Versicherung vereinbart wurden. Wenn darin die versicherten Krankheiten nicht abschließend aufgezählt sind, sondern auf die Liste im Infektionsschutzgesetz verwiesen wird, steht den Betroffenen Geld zu. Covid-19 war am 23. Mai 2020 ins Infektionsschutzgesetz als neue Erkrankung mitaufgenommen worden. Ab diesem Zeitpunkt können Ansprüche bestehen, entschied das Gericht.
Geld für den zweiten Corona-Lockdown
Der Hotelier aus Hameln hatte geklagt, weil er im ersten und zweiten Lockdown keine touristischen Übernachtungen mehr anbieten durfte und seine Versicherung auch eine solche Teilschließung umfasste. Er hatte für die erste Schließung von Mitte März bis Mitte Mai 2020 mehr als 8.300 Euro gefordert. Er bekam für diese Zeit aber kein Geld zugesprochen, weil Covid-19 noch nicht als meldepflichtige Krankheit im Infektionsschutzgesetz aufgeführt war - anders als bei der zweiten Schließung ab November 2020. Die genaue Summe, die der Mann als Entschädigung für entgangene Gewinne erhält, muss noch im Einzelnen bestimmt werden.