Preiserhöhung: Verbraucherzentrale mahnt Lünestrom ab
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Lünestrom abgemahnt. Der angekündigte Preisanstieg für Strom und Gas sei aus mehreren Gründen unzulässig, argumentieren die Verbraucherschützer.
Unter anderem würden bestehende Preisgarantien nicht beachtet und gesetzliche Fristen nicht eingehalten, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Für Kundinnen und Kunden dürfe es erst dann teurer werden, wenn die Verträge mit Preisgarantie abgelaufen seien. Dass ein Stromanbieter versuche, diese Vertragsbindung zu umgehen, sei in Niedersachsen bislang einmalig, so eine Sprecherin.
Alte und neue Preise müssen dargestellt werden
Darüber hinaus sei die Preiserhöhung in dem Schreiben nicht transparent dargestellt worden. Die alten Preise seien in dem Infobrief von Lünestrom nicht aufgeführt worden. Zudem habe das Unternehmen die Sonderkündigungsfrist rechtswidrig auf zwei Wochen verkürzt. Der Lüneburger Energieversorger hatte seine Kunden über Preiserhöhungen ab Januar informiert. Mehrere Kunden hatten sich daraufhin an die Verbraucherzentrale gewandt.
Lünestrom sieht keine Alternative
Die Geschäftsführerin von Lünestrom, Jowana Lohmöller, kann den Unmut der Kunden verstehen. Man habe aber in der aktuellen Situation keine Alternative. In den Augen der Geschäftsführerin ist ein Vertragsmodell mit Preisgarantie mit Blick auf den stark schwankenden Strommarkt im Moment nicht mehr umsetzbar. Wie der NDR in Niedersachsen berichtet, prüft Lünestrom die Abmahnung nun durch seine Rechtsabteilung.