Feldbetten stehen in einer Notunterkunft © picture alliance Foto: Julian Weber

Niedersachsen: Welche Kommunen müssen noch Geflüchtete aufnehmen?

Stand: 26.04.2023 07:10 Uhr

Alle sechs Monate legt das Niedersächsische Innenministerium fest, welcher Kommune wie viele Geflüchtete zugeteilt werden. Vor allem der Landkreis Harburg muss bis September noch weitere Personen aufnehmen.

von Kristin Häfemeier

Die Städte Hannover, Oldenburg und Osnabrück haben ihr Soll bereits erfüllt, ebenso wie die Landkreise Göttingen, Uelzen, Osnabrück und der Heidekreis. Andere Kommunen müssen dagegen viele Menschen aufnehmen. Die drei Kommunen mit den höchsten Quoten sind der Landkreis Harburg (1.680 Personen), der Landkreis Aurich (1.162) und der Landkreis Emsland (1.125). Im Mittelfeld liegen zum Beispiel der Landkreis Celle (432), das Landkreis Goslar (325) und der Landkreis Hameln-Pyrmont (311). Emden muss dem neuen Schlüssel zufolge 40 Personen aufnehmen, die Stadt Braunschweig 132.

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Schlüssel zur Aufnahmequote wird aus vielen Faktoren gebildet

Um das Gesamtverteilkontingent festzulegen, kalkuliert das Niedersächsische Innenministerium, wie viele Menschen in den nächsten sechs Monaten ins Land kommen. Von Anfang April bis Ende September 2023 rechnet Niedersachsen mit 17.000 Menschen. Außerdem gibt es für jede Kommune einen prozentualen Schlüssel, der sich aus mehreren Faktoren wie etwa Einwohnerzahl und Finanzstärke zusammensetzt. Hat eine Kommune allerdings im Verhältnis zu den anderen sehr viel mehr Menschen aufgenommen, wird das gegengerechnet. Die sieben Kommunen, die vorerst keine Menschen aufnehmen müssen, haben also im Verhältnis im vergangenen Berechnungszeitraum mehr gemacht als andere.

Keine Kommune komplett befreit

Keine niedersächsische Kommune ist allerdings vollständig von der Aufnahmepflicht befreit. So müssten die Kommunen in sogenannten Anspruchsfällen Menschen aufnehmen. Das sind laut Innenministerium zum Beispiel Fälle, in denen die medizinische Versorgung nur an einem bestimmten Ort erfolgen kann oder im Falle einer Familienzusammenführung. Sollte die Zahl der neu ankommenden Geflüchteten bis Ende September die angenommenen 17.000 Menschen übersteigen, würde neu gerechnet. Dann wären auch wieder Kommunen in der Pflicht, die aktuell niemanden aufnehmen müssen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 26.04.2023 | 10:00 Uhr

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