Niederlande starten Grenzkontrollen - vorerst nur mobil
Auf der deutschen Seite der Grenze wird bereits seit Mitte September kontrolliert - seit Montag führt auch die niederländische Seite entsprechende Kontrollen ein. Für feste Grenzposten fehlt allerdings das Personal.
Bei den am Montag begonnenen Grenzkontrollen zu Deutschland und Belgien werden insbesondere mobile Polizeiteams zum Einsatz kommen. Diese sollen laut der niederländischen Grenzpolizei stichprobenartige Kontrollen des Grenzverkehrs durchführen, unterstützt durch den Einsatz von Kameras. Größere Verkehrsbehinderungen werden demnach nicht erwartet. Feste Kontrollposten sind aufgrund des Mangels an Personal nicht vorgesehen, wie die zuständige Asylministerin Marjolein Faber mitteilte. Die insgesamt 840 Grenzübergänge könnten nicht durchgehend besetzt werden. Die Grenzkontrollen sollen zunächst sechs Monate dauern.
Asylministerin hält an den Kontrollen fest
Die niederländische Regierung hatte Mitte November beschlossen, Grenzkontrollen einzuführen, um illegale Migration und Menschenschmuggel einzudämmen. Trotz begrenzter Kapazitäten halte man an diesem Ziel fest, erklärte Faber, die der rechtspopulistischen Partei Partij voor de Vrijheid von Geert Wilders angehört. Während der Kontrollen dürfe Asylsuchenden jedoch die Einreise nicht verweigert werden. Mehr als 40 Kommunen im Grenzgebiet hatten die geplanten Maßnahmen zuvor kritisiert, da sie Einschränkungen im Grenzverkehr befürchteten.
Bundespolizei erwartet beschleunigte Verfahren
Die Bundespolizei in Niedersachsen hat angekündigt, eng mit ihren niederländischen Kollegen zusammenzuarbeiten. Nach Angaben einer Sprecherin wurden bereits drei gemeinsame Kontrollstellen eingerichtet. Durch die Kooperation mit den niederländischen Behörden erhofft man sich eine Beschleunigung von Prozessen wie Rückführungen und Einreiseverweigerungen. Seit Einführung der Grenzkontrollen in Deutschland Mitte September hat die Bundespolizei nach eigenen Angaben 386 unerlaubte Einreisen festgestellt. In 238 Fällen wurden die Betroffenen zurückgewiesen.