Krankenhausreform: Philippi befürchtet keine negativen Folgen
Niedersachsens Gesundheitsminister Philippi (SPD) hat sich in Hannover mit Branchenvertretern über die geplante Krankenhausreform des Bundes ausgetauscht. Für das Land werde sich nicht viel ändern.
Mit der geplanten Krankenhausreform des Bundes sollen die Kliniken zukunftsfest aufgestellt werden. Gesundheitsminister Andreas Philippi geht davon aus, dass sich dadurch für Niedersachsen nur wenig ändern wird. Das niedersächsische Krankenhausgesetz sei schon entsprechend angepasst und habe die Grundstruktur der Reform bereits vorweggenommen. Demnach sollen die Kliniken unterteilt werden in:
- Häuser der Grund- und Regelversorgung
- Fachkliniken mit Schwerpunkten
- Maximalversorger mit mehr als 600 Betten.
Im Prinzip sollen die Pläne des Landes gut in das Vorhaben des Bundes passen, berichtet der NDR in Niedersachsen. Weil in Berlin allerdings bislang für die Krankenhausreform frühestens Ende Juni ein Eckpunktepapier vorliegen soll, will Philippi abwarten, wie sich die Situation beim Bund entwickelt.
Philippi: Notfälle können in jeder Klinik versorgt werden
Bereits vor dem Treffen hatte Philippi betont, dass jede Klinik in Niedersachsen immer Notfälle versorgen kann - auch wenn die Krankenhäuser zukünftig danach eingeteilt werden, welche Leistungen sie anbieten. "Es wird immer eine internistische und eine chirurgische Station sowie eine Geburtshilfe geben", sagte Philippi dem NDR in Niedersachsen. Die geplante Reform halte er für notwendig. Nur so könne grundsätzlich der Standard bei der medizinischen Versorgung in den Kliniken gehalten werden und dieser gleichzeitig bezahlbar bleiben.
Krankenhausrefom soll Anfang 2024 an den Start gehen
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform sieht Einstufungen im Kliniknetz vor, die von der wohnortnahen Grundversorgung über die Regelversorgung bis zur Maximalversorgung in Universitätskliniken reichen. Das Bundesgesundheitsministerium möchte zudem einheitliche Qualitätskriterien einführen, damit Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können. Gleichzeitig sollen die oft kritisierten Fallpauschalen in vielen Bereichen abgeschafft werden. Stattdessen ist angedacht, den Kliniken pauschal sogenannte Vorhaltekosten zu erstatten. Lauterbach zeigte sich nach Beratungen am Donnerstag optimistisch, über den Sommer einen Gesetzentwurf hinzubekommen, damit die Reform zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten könne.