Korruptionsverdacht gegen Staatsanwalt: Wird Urteil aufgehoben?
Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 16. Dezember darüber entscheiden, ob ein Urteil in einem großen Kokain-Verfahren aufgehoben wird und neu verhandelt werden muss. Das hat der BGH am Donnerstag bekannt gegeben.
Es ist einer der spektakulärsten Drogenfälle in der deutschen Geschichte: Eine internationale Bande mit Schwerpunkt in Hannover hat 2021 mehr als 16 Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen nach Deutschland geschmuggelt. Der Straßenverkaufswert der Droge geht in die Milliarden. Obwohl der Hamburger Zoll die Drogen abfangen konnte und obgleich die Bande zum Zeitpunkt des Schmuggels längst durch das LKA Niedersachsen überwacht wurde, gelang zahlreichen mutmaßlichen Tätern die Flucht.
Beschuldigte konnten sich ins Ausland absetzen
Als die Polizei die Beschuldigten bei einer Großrazzia festnehmen wollte, hatten sich viele Mitglieder der Kokainbande ins Ausland abgesetzt, darunter auch die beiden Männer, die die Ermittler als die Köpfe der Bande sehen. Sie sollen sich bis zum heutigen Tag in Dubai aufhalten. Entschlüsselte Krypto-Chats, die dem NDR vorliegen, legen die Vermutung nahe: Es gab mehrere Lecks in Ermittlungsbehörden.
Anwälte sehen Verfahrensfehler wegen Ermittlungen gegen den Staatsanwalt
Zunächst war erwartet worden, dass der BGH-Senat in Leipzig an diesem Donnerstag entscheidet, ob ein bereits gefälltes Urteil in dem 16-Tonnen-Verfahren aufgehoben und an das Landgericht Hannover zurückgewiesen wird. Der Grund: Die Anwälte des Spediteurs Jonas H. aus dem Harz sehen gravierende Fehler im Verfahren gegen ihren Mandanten. Der 39-jährige Mann war im vergangenen Sommer zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilt worden. Seine Anwälte hatten anschließend bemängelt, dass in dem Verfahren gegen ihren Mandanten auch der beschuldigte Staatsanwalt Yashar G. mitwirken durfte. Es besteht der Verdacht, dass der Staatsanwalt befangen war. Nun wurde eine Entscheidung darüber auf den 16. Dezember verschoben.
Staatsanwalt sitzt seit Ende Oktober in U-Haft
Konkret wurde der Staatsanwalt bereits zu diesem Zeitpunkt verdächtigt, ein Maulwurf der Drogenbande gewesen zu sein. Bereits 2022 hatte Jonas H. gegenüber der Polizei den Staatsanwalt Yashar G. belastet. In einem Gespräch mit einem LKA-Ermittler hatte Jonas H. berichtet, dass der Staatsanwalt Ermittlungsinterna an die Gruppe weitergegeben habe. Auch auf Grundlage dieser Aussage nahm die Staatsanwaltschaft Hannover interne Ermittlungen gegen Yashar G. auf.
Vorwurf: Staatsanwalt soll Ermittlungsinterna an Drogenkartell weitergeleitet haben
Zu einer Festnahme des beschuldigten Staatsanwalts kam es allerdings erst Ende Oktober dieses Jahres. Die anfänglichen Ermittlungen waren zunächst eingestellt worden. Seit diesem Jahr liegen nach Angaben des Justizministeriums neue Beweise vor. Die Ermittlerinnen und Ermittler werfen Yashar G. nun vor, entscheidende Informationen an das Drogenkartell weitergegeben zu haben. Der Staatsanwalt aus Hannover sitzt seither in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Andere Revisionsanträge wurden abgelehnt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Urteils zugelassen. Sollten sich die Richter und Richterinnen der Argumentation der Anwälte anschließen, würde das Urteil gegen Jonas H. aufgehoben werden, der Fall würde an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Dieses müsste dann erneut ein Urteil sprechen. Nach NDR Informationen hat der BGH mehrere andere Revisionsanträge in dem 16-Tonnen-Verfahren als unbegründet zurückgewiesen.