Kommunen können demnächst leichter Tempo 30 anordnen
Viele Städte in Niedersachsen fordern schon lange, die Geschwindigkeit bei Bedarf flexibel anpassen zu dürfen. Nun hat der Bundestag die entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz beschlossen.
Es ist eine kleine, aber wichtige Änderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG), die der Bundestag an diesem Freitag beschlossen hat: In Zukunft werden in der StVG nicht nur die Ziele der Verkehrssicherheit und des leichten Verkehrsflusses verfolgt, auch der Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit oder die städtebauliche Entwicklung finden Berücksichtigung. Das bedeutet: Wenn eine Kommune Busspuren anlegen, Anwohnerparkplätze einrichten oder Tempo-30-Regeln anordnen will, kann sie das auch damit begründen, dass die Maßnahme der Gesundheit oder der städtebaulichen Entwicklung diene - auch wenn es den Verkehrsfluss beeinträchtigen könnte.
Städte wollen mehr Tempo-30-Regeln
Das hatten viele Städte in Niedersachsen schon lange gefordert. Vor gut einem Jahr hatten sich unter anderem die Städte Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg in einem Brief an die Bundesregierung gewandt und dafür eingesetzt, dass es ihnen ermöglicht wird, flexibler entscheiden zu können, auf welchen Straßen sie das Tempo reduzieren möchten. Das ist nun durch das geänderte Straßenverkehrsgesetz grundsätzlich leichter möglich.
Kritik vom Niedersächsischen Städtetag
Für den Niedersächsischen Städtetag allerdings geht das neue Gesetz noch nicht weit genug. Hauptgeschäftsführer Jan Arning vermisst zum Beispiel das Ziel der präventiven Verkehrssicherheit. Das heißt, es muss immer noch nachgewiesen werden, dass Verkehrsteilnehmer - etwa Radfahrer - gefährdet sind, damit eine Kommune an bestimmten Stellen das Tempo reduzieren oder Fahrradwege anlegen kann. Außerdem sei es auch mit dem geänderten Gesetz nicht möglich, flächendeckend Tempo-30-Zonen auszuweisen.