Kommunale Wärmepläne: Das müssen Städte und Gemeinden leisten

Stand: 15.06.2023 10:03 Uhr

Der Kompromiss der Bundesregierung zum geplanten Heizungsgesetz ist eng an die kommunalen Wärmepläne gekoppelt. In Niedersachsen sollen diese 2026 vorliegen - zwei Jahre früher als der Bund fordert.

Auf Landesebene ist die Pflicht zu kommunalen Wärmeplänen im Niedersächsischen Klimagesetz verankert. Artikel 20 des NklimaG regelt, was die Kommunen leisten müssen und welche Unterstützung sie dabei erfahren. Jede eigenständige Gemeinde oder Samtgemeinde muss einen Wärmeplan erstellen und alle fünf Jahre aktualisieren. 

Das soll im Klartext im Wärmeplan stehen:

  • Den Wärmebedarf und -verbrauch der Gebäude sowie die damit einhergehenden Treibhausgas-Emissionen
  • Die Möglichkeiten, den Wärmebedarf der Gebäude zu senken
  • Die Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Gebäude
  • Berechnungen, welche Entwicklung nötig ist, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen
  • Handlungsstrategien auf dem Weg zur Klimaneutralität
  • Mindestens fünf Maßnahmen zu deren Umsetzung

Diese Unterstützung erhalten die Kommunen bei der Umsetzung: 

  • Für die Erstellung des ersten Wärmeplans 16.000 Euro und 25 Cent je Einwohnerin oder Einwohner
  • Für die weitere Pflege des Wärmeplans jährlich 3.000 Euro sowie 6 Cent pro Kopf
  • Stichtag für die Einwohnerzahl ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres
  • Die Förderung erhalten auch Kommunen, die bereits vor 2024 einen entsprechenden Wärmeplan erstellt haben

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Hallo Niedersachsen | 14.06.2023 | 19:30 Uhr

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