Kindesmissbrauch: EU-Verordnung zu KI "Super-Gau für Polizei"?
Sicherheitsbehörden nutzen künstliche Intelligenz, um Verbrechen aufzuklären und Gefahren abzuwehren. Eine geplante Verordnung der EU könnte das allerdings torpedieren, befürchtet Niedersachsens Innenministerin.
"Das wäre eine Katastrophe", sagte Daniela Behrens (SPD) mit Blick auf die aktuelle Version der EU-Verordnung zur Anwendung künstlicher Intelligenz (KI). Sie wird derzeit im EU-Parlament behandelt und setzt der Anwendung von KI so enge Grenzen, dass laut Ministerium auch Sicherheitsbehörden eingeschränkt würden.
Kinderpornografie: Polizei wertet Massendaten aus
Das Landeskriminalamt in Hannover hat für die Bekämpfung von sexuellen Kindesmissbrauch eine Software entwickelt, die Fotos mithilfe von künstlicher Intelligenz abgleicht. So könnten Opfer und Täter schneller identifiziert werden. "Wenn das Polizistinnen und Polizisten händisch durchsuchen müssten, wäre das der absolute Super-Gau für die Ermittlungen", so Behrens im Interview mit dem NDR Niedersachsen. In den letzten Jahren waren die sichergestellten Datenmengen immer mehr geworden - Millionen von Bildern und Videos werden aktuell ausgewertet.
Beschlussvorschlag für Innenministerkonferenz
Die neue Verordnung könnte laut Ministerin dazu führen, dass Ermittler und Ermittlerinnen KI-Instrumente nicht mehr nutzen dürften. Sie hat deshalb gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Hessen einen Beschlussvorschlag geschrieben, den alle Innenminister Deutschlands bei ihrem Treffen in Berlin verabschieden sollen: Demnach soll die Bundesregierung darauf drängen, dass es für Polizeibehörden eine Ausnahme der Verordnung gibt. Diese soll laut EU-Parlament dem Wildwuchs bei der Anwendung von KI vorbeugen und für Transparenz sorgen. Es wäre das erste weltweit umfassende Gesetz, dass sich mit dem Risiko und Nutzen von künstlicher Intelligenz befasst.
Gesichteranalyse an öffentlichen Orten
In dem Schreiben an alle deutschen Innenminister, das dem NDR vorliegt, geht es auch um den Einsatz von Systemen, die an Flughäfen oder Bahnhöfen schwerste Straftaten verhindern sollen, in dem sie Gesichter scannen und möglicherweise identifizieren. Auch diese Einsätze wären laut EU-Verordnung offenbar nicht mehr möglich. Hier drängt vor allem das Land Hamburg, den Passus zu verändern. In Niedersachsen kommen solche Systeme nicht zum Einsatz. Die oppositionelle CDU drängt darauf, sie auch hierzulande einzuführen. Innenministerin Daniela Behrens aber hält solche Instrumente nicht für notwendig, sagte sie dem NDR.