Tafel in einem Klassenzimmer. © picture alliance / ZB Foto: Patrick Pleul

Ganztagsanspruch für Grundschüler: Vorbehalte in Niedersachsen

Stand: 24.04.2023 11:55 Uhr

Alle Grundschulkinder sollen in wenigen Jahren einen Anspruch auf ein Ganztagsangebot haben - so will es der Bund. Die Städte in Niedersachsen haben Zweifel, ob die Zeit dafür ausreicht.

Die Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetags befürchtet, dass das Angebot zeitnah nicht umsetzbar ist. Es gebe zwar schon viele Grundschulen in Niedersachsen mit Ganztagsangeboten - doch wenn alle Grundschülerinnen und -schüler so ein Angebot bekommen sollen, müssten womöglich zusätzliche Räume oder eine Mensa angebaut werden, hieß es. Offen sei dabei, wer dies finanziert.

VIDEO: Wegen Lehrermangels: Schulen suchen nach Lösungen (14.02.2023) (6 Min)

Vorwürfe gegen Kultusministerium

Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen sowie Förderrichtlinien würden fehlen, beklagt der Städtetag. Claudio Griese (CDU), Vorsitzender der Oberbürgermeisterkonferenz und OB von Hameln, macht das Land dafür verantwortlich: Es habe verpasst, die Maßnahmen vorzubereiten. Das niedersächsische Kultusministerium hat sich auf Anfrage des NDR in Niedersachsen nicht zum aktuellen Stand geäußert. Man sei in intensiven Gesprächen mit den Kommunen und werde diese auch lösungsorientiert fortsetzen, hieß es.

Der Bund hat 2021 festgelegt, dass der Ganztagsanspruch für Grundschüler in ganz Deutschland kommen soll. Dies soll gestaffelt erfolgen: Ab 2026 soll es für Erstklässler gelten, ab 2030 dann für alle Grundschulkinder.

Weitere Informationen
Ein Junge sitzt in einer Schulklasse und meldet sich. © photocase Foto: 2Design

Nienstädt: Streit um geplante Ganztagsschule

Der Schulvorstand hat sich aus pädagogischen Gründen für die Schulform ausgesprochen. Doch viele Eltern sind dagegen. (16.02.2023) mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 24.04.2023 | 12:00 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Bildung

Schule

Mehr Nachrichten aus Niedersachsen

Ab dem 1. August 2024 kann die Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition, kurz WTD 91, im niedersächsischen Meppen wieder ihren gesamten Schießplatz uneingeschränkt nutzen. © Bundeswehr Foto: Carsten Borgmeier

Nach Moorbrand bei Meppen: Bundeswehr schießt bald wieder ins Moor

Sechs Jahre nach dem verheerenden Feuer soll das Übungsgelände ab August wieder genutzt werden - ohne Einschränkungen. mehr