Datenschützer: Patienten können sich gegen E-Akte entscheiden
Am 15. Januar startet die neue elektronische Patientenakte (ePA). Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper ruft dazu auf, sich jetzt über die Vor- und Nachteile der ePA zu informieren.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Dennoch sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ab dem Starttermin eine ePA für alle Versicherten anzulegen, sofern diese nicht ausdrücklich widersprechen. Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb jetzt prüfen, ob sie die ePA nutzen oder der Nutzung widersprechen wollten, erklärte Lehmkemper am Freitag in Hannover. Patienten können demnach jederzeit widersprechen, selbst wenn die Krankenkassen Fristen gesetzt hätten. Bereits angelegte Akten müssten auf Wunsch gelöscht werden, so Lehmkemper. Zudem sei es möglich, der Nutzung einzelner Funktionen oder der Einsichtnahme durch bestimmte Ärzte gezielt zu widersprechen.
Mängel bei Datensicherheit aufgedeckt
Die ePA bringt laut Lehmkemper viele Vorteile. Sie erleichtere den Austausch medizinischer Dokumente, vermeide Doppeluntersuchungen und gebe Patienten die Kontrolle darüber, wer welche Daten einsehen darf. Allerdings gibt es auch Kritik. So wiesen Experten des Chaos Communication Congress Ende 2024 auf Mängel hinsichtlich der Datensicherheit hin. Lehmkemper fordert deshalb den Bund auf, diese Probleme schnell zu beheben. "Gerade beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten dürfen Bürgerinnen und Bürger vom Staat höchste Sicherheitsstandards erwarten", so der Datenschützer.
Alle wichtigen Gesundheitsdokumente auf einer Karte
Die elektronische Patientenakte startet am 15. Januar zunächst in einer Pilotphase in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Der bundesweite Start, einschließlich Niedersachsen, ist frühestens ab dem 15. Februar geplant. In der elektronischen Patientenakte werden alle wichtigen Gesundheitsdokumente wie etwa medizinische Befunde, Untersuchungsergebnisse, verordnete Medikamente und Impfpässe gespeichert. Der Deutsche Bundestag hatte ihre Einführung 2023 mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens beschlossen.