Brut- und Setzzeit: Hunde müssen ab 1. April an die Leine
Am 1. April hat die Brut- und Setzzeit begonnen. Halter müssen ihre Hunde bis zum 15. Juli auf Freiflächen und in Wäldern an die Leine nehmen, um den Nachwuchs von Wildtieren zu schützen.
Seit 2002 regelt ein Landesgesetz die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Zudem können Städte und Kommunen eigene Regeln erlassen. Beispielsweise kann in Parks und Grünanlagen Leinenzwang bestehen. Hundebesitzer sollten sich daher vor Ort über geltende Vorschriften informieren. Verstöße gegen die Leinenpflicht können Herrchen oder Frauchen bis zu 5.000 Euro Strafe kosten. Der Naturschutzbund (NABU) rät Hundebesitzern dazu, ihre Tiere bis zu drei Wochen vor dem 1. April beim Gassi gehen anzuleinen, da durch den Klimawandel die Brutzeit eher starte.
NABU spricht sich für Leinenpflicht aus
Der NABU sieht die Leinenpflicht als unerlässlich an. Hunde würden andernfalls Nester bauende oder brütende Vögel sowie Säugetiere wie Feldhasen stören, sagte eine Sprecherin des NABU Niedersachsen. Vögel könnten dann ihren Nestbau und das Brüten abbrechen, Jungvögel würden nicht mehr gefüttert werden und verhungerten. Küken von bodenbrütenden Vogelarten, wie die bedrohte Feldlerche, seien ohne den Schutz ihrer Eltern ein gefundenes Fressen für Eichhörnchen oder Raben, so die Sprecherin. Im Nationalpark Harz sowie in allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr.