Altkanzler kämpft um Büro: Schröder will, was Merkel hat
Altkanzler Gerhard Schröder kämpft weiter vor Gericht um sein Büro - anders als Angela Merkel hat er seit 2022 keins mehr. Heute verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über seine Klage.
Altkanzlerin Angela Merkel wird vom Bundestag derzeit ein Büro mit neun Angestellten zur Verfügung gestellt, um weitere Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen, die sich aus ihrem früheren Amt als Bundeskanzlerin ergeben. Dazu gehört unter anderem die Teilnahme an Staatsbanketten, Staatsakten oder Symposien. In einem Punkt hat die Altkanzlerin dagegen ausdrücklich für eine saubere Trennung gesorgt: Für das Schreiben Ihrer Biografie hatte Merkel privat Räume angemietet.
Büro von Schröder wird 2022 aufgelöst
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages am 19. Mai 2022 beschlossen, das Bundestagsbüro von Altkanzler Schröder "ruhend" zu stellen. Mit anderen Worten: Das Büro wurde aufgelöst, die Räume gingen an die SPD-Bundestagsfraktion zurück, die Mitarbeiter wurden abgezogen und im Bundeskanzleramt eingesetzt. Die Haushaltspolitiker der Ampelregierung begründeten die Entscheidung damit, dass Gerhard Schröder keine Verpflichtungen mehr wahrnehme, die sich aus seinem früheren Amt als Bundeskanzler ableiteten. Die vielfach kritisierte Haltung Schröders zum russischen Präsidenten Putin spielte für diesen Beschluss offiziell keine Rolle.
Gerhard Schröders Büro: Bisherige Klagen wurden abgewiesen
Altkanzler Schröder klagte gegen die Entscheidung, bekam aber weder vor dem Berliner Verwaltungsgericht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht. Die Begründung der Richter: Ehemalige Bundeskanzler hätten keinen Rechtsanspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Auch dann nicht, wenn es langjährige Staatspraxis sei, Alt-Kanzler mit Büroräumen auszustatten. Denn: Es werde in keinem Gesetz festgeschrieben, dass ein ehemaliger Bundeskanzler ein Büro zur Verfügung gestellt bekommen müsse. Allein der Bundestag entscheide, ob ein früherer Bundeskanzler noch öffentliche Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland wahrnehme und deshalb ein Büro benötige. Schröder dagegen beruft sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und auf entstandenes Gewohnheitsrecht.
