Eine Hand berührt junge Cannabis-Pflanzen in kleinen Blumentöpfen. © picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber Foto: Wolfgang Maria Weber

21 Anträge für Cannabis-Clubs in Niedersachsen - erste genehmigt

Stand: 09.08.2024 09:14 Uhr

Die Landwirtschaftskammer in Niedersachsen hat die ersten Anträge zum Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf genehmigt. Anbauvereinigungen müssen Auflagen erfüllen - und sollen regelmäßig kontrolliert werden.

Seit dem 1. Juli können volljährige Personen in Deutschland einen Antrag für einen Cannabis-Anbauverein stellen. Seitdem sind bei der Landwirtschaftskammer in Niedersachsen 21 Anträge eingegangen. Davon seien bereits acht genehmigt und acht abgelehnt worden, teilte die Kammer mit. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn beispielsweise Vorgaben des Jugendschutzes nicht erfüllt sind - und der Anbau zu dicht an einem Spielplatz oder einer Schule geplant ist. Ein Antrag kann erneut gestellt werden, wenn die Mängel behoben sind.

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Vereine brauchen Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

Die Cannabis-Vereine, auch Social Clubs genannt, dürfen nicht kommerziell sein und können bis zu 500 Mitglieder haben, die volljährig sein müssen. Den Antrag auf gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder kann eine volljährige Person stellen. Sie muss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter anderem ein aktuelles einfaches Führungszeugnis sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen. Anbauvereine sollen regelmäßig von der Landwirtschaftskammer durch Besuche und Stichproben vor Ort kontrolliert werden.

Erlaubte Abgabemenge ist reguliert

Wie viel Cannabis in einem Verein angebaut und abgegeben werden darf, ist gesetzlich geregelt. So erhalten Mitglieder ab einem Alter von 21 Jahren höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat zum Eigenkonsum. Wer volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt ist, darf monatlich höchstens 30 Gramm Cannabis mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent bekommen. Bei allen Mitgliedern ab 21 Jahren gibt es keine Grenzen für den THC-Gehalt des Cannabis.

Anbauvereinigungen in vielen Teilen Niedersachsens beantragt

Interesse an der Gründung einer Anbauvereinigung gibt es im ganzen Land. So kommen die bisherigen Anträge nach Angaben der Landwirtschaftskammer unter anderem aus Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig sowie aus mehreren Landkreisen wie Hameln-Pyrmont, Wesermarsch, Friesland und dem Landkreis Harburg. 

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