Schwerin: Parkplatz Lambrechtsgrund vorerst nicht nutzbar
Der Ausweichparkplatz im Schweriner Lambrechtsgrund darf vorerst nicht mehr genutzt werden. Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag von Anwohnern teilweise zugestimmt, die stärkeren Verkehr und eine höhere Lärmbelastung vor allem in der Von-Flotow-Straße befürchteten. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass Anwohner besonders nach 22 Uhr vor Lärm geschützt werden sollen.
Der Sportplatz Lambrechtsgrund wurde umgebaut, um Parkmöglichkeiten für die nahegelegene Sport- und Kongresshalle zu schaffen. Die dortigen Parkflächen fallen während des Baus der neuen Radsporthalle weg. Als Zufahrt zum Ausweichparkplatz plante die Stadtverwaltung die Von-Flotow-Straße ein.
Stadt prüft Beschwerde
Mit dieser Gerichtsentscheidung darf der Parkplatz nicht mehr über den östlichen Teil der Von-Flotow-Straße angefahren werden, so ein Gerichtssprecher. Die Betreibergesellschaft des Lambrechtsgrund prüft die Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Schwerin als Beklagte überlegt, ob sie Beschwerde einlegt. Dafür hat die Stadt 14 Tage Zeit. An diesem Wochenende finden keine Veranstaltungen statt, für die der Ausweichparkplatz genutzt werden sollte. Bevor der Sportplatz zur Parkfläche wurde, wurde dort unter anderem Football gespielt.