Schwerin: 44-Jähriger wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt
Das Schweriner Landgericht hat einen 44-Jährigen wegen schwerer Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ist den Anträgen sowohl der Verteidigung, als auch der Anklage gefolgt. Dabei ist eingeflossen, was der Angeklagte für den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich getan hat. Der Mann hat seiner ehemaligen Lebensgefährtin seinen Anteil am gemeinsam genutzten Haus sowie den zusammen angeschafften Wohnwagen überlassen. Außerdem hat er glaubhaft Reue gezeigt, selbst angeboten psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen und mit seinem umfassenden Geständnis dem Opfer eine Aussage erspart. Am Neujahrsmorgen hatte der 44-Jährige die Frau zum Sex gezwungen und sie so geschlagen, dass sie ins Krankenhaus musste. Er hatte fast zwei Promille Alkohol im Blut. Selbst könne er sich seine Tat nicht erklären, nannte sie eine Schandtat. Für zwei Jahre muss der Mann in Haft, wenn er sich in der Bewährungszeit etwas zu schulden kommen lässt. Da Anklage und Verteidigung das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptierten, ist es praktisch rechtskräftig.