Prozessauftakt: Millionenbetrug mit Corona-Masken
Die Beschuldigten sollen im Jahr 2020 Schutz-Masken verkauft haben, die keinen ausreichenden Schutz gegen das Corona-Virus geboten haben. Die Angeklagten hätten damit in 170 Fällen gegen EU-Vorschriften und das Gesetz über Medizinprodukte verstoßen. Die fehlerhafte Coronaschutzausrüstung, unter anderem Masken, hätten sie eingekauft und anschließend weiterverkauft. Es fehlten zum Beispiel Chargennummern und der Hinweis, dass es sich um ein Einwegprodukte handelte. Den Angeklagten wird bandenmäßiger Betrug zur Last gelegt, weil sie gewusst haben sollen, dass die Masken und die Schutzausrüstung mangelhaft waren. Insgesamt sei den Unternehmen, die die Produkte gekauft haben, ein Schaden von rund 20 Millionen Euro entstanden.