Fünf Jahre Haft für Schweriner Drogenhändler
Das Landgericht Schwerin hat einen 36-Jährigen wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte handelte zwischen Februar 2022 und April 2024 in Schwerin mit verschiedenen Drogen, darunter Marihuana, Amphetamin und Kokain. Er nutzte mehrere Wohnungen zur Lagerung und verschlüsselte Kommunikationsmittel, um seine Geschäfte abzusichern. Durch den Handel soll er rund 71.000 Euro eingenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung vier Jahre und elf Monate.