Bundesteilhabegesetz: Landesrechnungshof kritisiert Westmecklenburger Landkreise
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen. In beiden Landkreisen bemängelt der Landesrechnungshof im Kommunalfinanzbericht unter anderem Defizite bei der Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe. In einigen Fällen sollen laut Bericht erforderliche Prüfungen nicht durchgeführt worden sein. In Nordwestmecklenburg sei zum Teil der Bedarf nicht korrekt ermittelt worden. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim fehle eine verwaltungsinterne Anweisung für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes. Zusätzlich habe laut Bericht der Landkreis Rückforderungen zu langsam oder nicht sorgfältig genug bearbeitet. Beiden Landkreisen hat der Landesrechnungshof Empfehlungen zur Verbesserung gegeben. Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim waren die einzigen Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern, die der Landesrechnungshof auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes geprüft hat.