Behelfsparkplatz: Schwerin legt Beschwerde gegen Gerichtsentscheid ein
Nachdem das Schweriner Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Bewohner der Von-Flotow-Straße zugestimmt hatte, legte die Stadt Schwerin am Dienstag Beschwerde gegen diese Gerichtsentscheidung ein. Es geht um die Zu- und Abfahrt über die Von-Flotow-Straße. Die hatte das Gericht bemängelt. Lärmwerte seien nicht ordentlich geprüft oder dokumentiert worden.Das will die Stadt nun nachholen. Der Parkplatz auf dem Sportplatz kann laut Stadt nun weiter genutzt werden, da mit der Beschwerde die Gerichtsentscheidung vorerst nicht rechtskräftig ist. Damit seien die Parkmöglichkeiten für kommende Veranstaltungen in der Sport- und Kongresshalle und in der Palmberg-Arena abgesichert. Für die Zeit in der die Radsporthalle gebaut wird, hatte die Stadt den Sportplatz Lambrechtsgrund als Behelfsparkplatz eingerichtet. Die Nutzung des Parkplatzes an sich war der Stadt vom Gericht nicht untersagt worden.