BGH-Urteil: Geld zurück für Airbeat-Besucher
Der BGH hat entschieden, dass der Airbeat-One-Festivalveranstalter 2019 keine Gebühren für die Rückerstattung von Guthaben auf Festivalarmbändern erheben durfte. Eine automatische Rückzahlung gibt es jedoch nicht.
Wer auf dem beliebten Musikfestival Airbeat One in Neustadt-Glewe Einkäufe tätigen möchte, nutzt dafür ein speziell entwickeltes Festivalarmband. Dieses Armband enthält einen Chip, den die Besucher an Automaten mit Guthaben aufladen können. Die Aufladung erfolgt dabei immer in Schritten von 10 Euro. Häufig bleibt nach dem Ende des Festivals auf dem Armband noch ein Restguthaben, das im Jahr 2019 nur gegen eine Gebühr von 2,50 Euro zurückerstattet wurde. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof jetzt als unzulässig erklärt.
Gebühren für Rückerstattung rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Erhebung einer Rückerstattungsgebühr von 2,50 Euro nicht rechtmäßig ist. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Festivalveranstalter durch die Rückzahlung des Restguthabens keine zusätzliche Leistung erbringt, sondern lediglich eine vertragliche Pflicht erfüllt. Diese Rückzahlung sei keine eigenständige Dienstleistung, für die eine Gebühr verlangt werden dürfe.
Klage der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale hatte gegen den Veranstalter geklagt, um zu erreichen, dass alle Festivalbesucher, die bereits die Gebühr gezahlt hatten, ihr Geld automatisch zurückerhalten. Diese Forderung wies der Bundesgerichtshof jedoch ab. Betroffene müssen sich demnach individuell um die Rückerstattung kümmern. Bereits zuvor war die Klage sowohl vor dem Landgericht Rostock als auch vor dem Oberlandesgericht gescheitert.
Keine Sammelklage möglich
In seiner Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof klar, dass es rechtlich nicht möglich sei, dass Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentrale eine automatische Rückzahlung einklagen. Obwohl die Klage in dieser Hinsicht nicht erfolgreich war, äußerte sich Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen positiv zu dem Urteil: "Das Urteil sendet eine klare Botschaft, dass Veranstalter in solchen Fällen keine Gebühr verlangen dürfen." Zudem kündigte sie an, dass der Verband weiterhin auf das Instrument der Sammelklage setzen werde, um in Zukunft Schadenersatz oder Rückerstattungen für viele Verbraucher gleichzeitig durchzusetzen.
Besucher müssen Rückzahlung aktiv einfordern
Für die jährlich gut 200.000 Besucher des Airbeat One Festivals bedeutet dies, dass sie grundsätzlich die volle Rückzahlung ihres Guthabens verlangen können – jedoch bleibt es ihre eigene Verantwortung, die Rückerstattung einzufordern. Die Möglichkeit einer Sammelklage, wie sie die Verbraucherzentrale gefordert hatte, wurde vom BGH nicht zugelassen. Mit seiner aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zudem ein Grundsatzurteil gefällt. Es hat künftig Auswirkungen auf alle Festivals. Und die setzen immer häufiger auf die sogenannten "Cashless"-Armbänder, um den Transport größerer Bargeldmengen und lange Wartezeiten an Festivalständen zu vermeiden.
Veranstalter: Fehler von 2019 umgehend beseitigt
Die Airbeat-One-Veranstalter teilten auf Nachfrage des NDR mit, die fehlerhafte Regelung von 2019 sei umgehend im Anschluss beseitigt worden. Man fordere seit der Folgeausgabe im Jahr 2022 - nach den pandemiebedingten Ausfällen 2020 und 2021 - keine Rückerstattungsgebühren von den Gästen mehr. Alle aufgelaufenen Erstattungsanfragen seien abgearbeitet worden. Für alle bislang noch nicht angefragten Erstattungen sei der Anspruch mittlerweile allerdings verjährt.