45-Jährige in Schwerin wegen gewerbsmäßiger Schleusung verurteilt
Im Prozess wegen gewerbsmäßiger Schleusung von Ausländern ist eine Frau aus Thailand vom Landgericht Schwerin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Angeklagte gestand Arbeitsräume an Prostituierte aus Thailand vermietet zu haben. Diese hielten sich illegal in Deutschland auf. Die 45-Jährige wurde in 34 Fällen der gewerbsmäßigen Schleusung für schuldig gesprochen. Sie habe gewusst, dass die Prostituierten illegal in Deutschland waren und habe davon profitiert, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung. Die Wohnungen der Prostituierten befanden sich in Winsen an der Luhe (Niedersachsen), Marne (Schleswig-Holstein), Hamburg und Schwerin. Laut Geständnis nahm die Verurteilte in der Regel 500 Euro pro Woche je Wohnung. Die 45-jährige bestritt, darüber hinaus Geld aus den Einnahmen der Prostituierten bekommen zu haben. Im Gegenzug für das Geständnis wurde der Angeklagten im Vorfeld eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren und einem Monat zugesichert. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert.