Ein Ortsschild vor blauem Himmel mit der Aufschrift Ahrenshoop. (Montage) © N-Media-Images  fotolia.com Foto: N-Media-Images
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AUDIO: Aufregung um Kommunalwahl in Ahrenshoop ohne Konsequenzen (1 Min)

Aufregung um Kommunalwahl in Ahrenshoop ohne Konsequenzen

Stand: 11.06.2024 07:39 Uhr

Bei der Kommunalwahl in Ahrenshoop ist Einzelbewerber Lars Harenberg kurzfristig als Wähler ausgeschlossen worden. Als Kandidat für das Bürgermeisteramt war er aber zugelassen und konnte gewählt werden.

Die Aufregung bei der Kommunalwahl um einen der Kandidaten für das Bürgermeisteramt im Ostseebad Ahrenshoop bleibt offenbar ohne Konsequenzen. Der Einzelbewerber Lars Harenberg durfte am Sonntag kurzfristig nicht an der Kommunalwahl teilnehmen, er stand aber weiterhin auf dem Stimmzettel. Hätte er einen Platz in der Gemeindevertretung bekommen oder sogar die Bürgermeisterwahl gewonnen, hätte die Wahl eventuell wiederholen werden müssen. Allerdings bekam Harenberg bei beiden Wahlen die wenigsten Stimmen.

Wohnsitz womöglich vorgetäuscht

Harenberg (parteilos) war am Freitag vom Amt Darß/Fischland mitgeteilt worden, dass sein Hauptwohnsitz in Ahrenshoop abgemeldet worden sei und er so von der Wahl ausgeschlossen sei. Man habe mehrere gerichtsfeste Beweise, dass Harenberg, der selbst zum Bürgermeister und als Einzelbewerber in die Gemeindevertretung gewählt werden wollte, eben nicht in Ahrenshoop wohne. Von einer eindeutigen Beweislage ist in einer Mitteilung des Amtes Darß/Fischland die Rede. Harenberg wird vorgeworfen, bewusst mit Falschangaben einen Wohnsitz in Ahrenshoop vorgetäuscht zu haben. Deshalb erwäge man Strafanzeige. Da aber der Gemeindewahlausschuss am 9. April dieses Jahres dem Kandidaten Harenberg trotz Bedenken seine Wählbarkeit bestätigt hatte, konnten die Ahrenshooper am Sonntag ihr Kreuz bei seinem Namen machen.

Bürgermeister müssen in Gemeinde wohnen

Mit der Änderung im Melderegister ist eigentlich sowohl das Wahlrecht als auch die Wählbarkeit von Lars Harenberg berührt worden. In Mecklenburg-Vorpommern ist es vorgeschrieben, dass Gemeindevertreter und Bürgermeister in der Gemeinde wohnen, über deren Angelegenheiten sie entscheiden. Wäre wegen dieser Unstimmigkeiten ein Einspruch gegen die Wahl erfolgt, hätte die Gemeindevertretung entscheiden müssen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 11.06.2024 | 07:30 Uhr

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