Selbstbestimmung: Erste Anträge auf Geschlechtsänderung in Vorpommern
Nach Inkraftreten des Selbstbestimmungsgesetzes zum 1. November haben auch Menschen in Vorpommern bei den Standesämtern die Änderung ihres Geschlechtseintrags beantragt. In Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) gaben bis kurz vor Weihnachten 33 Menschen eine entsprechende Erklärung ab. Weitere Anmeldungen lägen vor. Außerdem seien zehn Erklärungen von Personen eingegangen, die nicht mehr in Greifswald wohnen, aber in der Hansestadt geboren sind. Die Änderungen des Eintrags von weiblich auf männlich waren in Greifswald mit Abstand am häufigsten. Die Menschen erschienen bei den Terminen überwiegend angespannt, sagte eine Stadtsprecherin. Sie freuten sich jedoch immer bei der Übergabe der Abschrift. Teils seien die Reaktionen sehr emotional gewesen, so die Sprecherin weiter.
Änderungen ohne Gutachten oder richterlichen Beschluss
Die Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) verzeichnete bis Mitte Dezember elf Erklärungen, zehn weitere seien von auswärtigen Standesämtern übersandt worden. In den sechs größten Städten Mecklenburg-Vorpommerns haben insgesamt etwa 200 Menschen das neue Selbstbestimmungsgesetz für die Änderung ihres Geschlechtseintrags genutzt. Das Gesetz regelt, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen können - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse.