Neubrandenburger Stadtvertretung weist Einsprüche zur Wahl zurück
Die Einsprüche gegen die Wahl der Stadtvertretung in Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wurden als unbegründet zurückgewiesen. In den Einsprüchen ging es vor allem um die zweigeteilte Wahl. Während zwei Drittel der Wähler planmäßig im Juni an die Urnen gerufen wurden, konnte ein Drittel erst im Juli wählen. Schuld waren fehlerhafte Stimmzettel. Die Stadtvertretung sieht darin jedoch keinen Verstoß gegen die Wahlvorschriften. Das hatte im Vorfeld der Kommunalwahl bereits das Innneministerium so verkündet. Die Einsprüche hatten ein Vertreter der Partei die Basis, der Einzelbewerber André Sandmann sowie Holger Hansson von der Wählergemeinschaft Projekt Neubrandenburg eingelegt. Alle drei haben nun die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen Klage beim Verwaltungsbericht in Greifswald einzulegen.