Wird die FDP zu Bundestagswahl in MV zugelassen?
Der Landeswahlausschuss wird am Freitag entscheiden, ob die FDP in Mecklenburg-Vorpommern zur Bundestagswahl zugelassen wird. Hintergrund ist der Vorwurf des Vorstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen.
Mecklenburg-Vorpommern ist kein Einzelfall: In insgesamt 14 Bundesländern prüfen die Landeswahlleiter die Kandidatenlisten der FPD zur Bundestagswahl. Es geht dabei um den Vorwurf des Verstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden. Der Grund der Beschwerde eines Parteimitglieds: Auf den Parteitagen seien die Wahlzettel handschriftlich ausgefüllt worden, dadurch könne das Abstimmungsverhalten der Delegierten nach der Wahl nachverfolgt werden.
Weiterer Vorwurf: Keine Wahlkabinen
Zudem geht es um den Vorwurf, dass es keine Wahlkabinen gegeben habe, wie der Landeswahlleiter für Mecklenburg-Vorpommern, Christian Boden, dem NDR bestätigte. Der Landeswahlausschuss werde seinen Beschluss am Freitag fassen. Auch in Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen entscheiden die Landeswahlausschüsse am Freitag.
Entscheidung kann zwischen Bundesländern variieren
"Da gibt es in dieser Frage nur Hop oder Top", sagte Boden. Entweder werde die Landesliste der FDP zur Wahl zugelassen oder nicht. Die Entscheidung des Ausschusses gelte aber nur für das eigene Bundesland. Theoretisch könne der Landeswahlausschuss in Mecklenburg-Vorpommern anders entscheiden als der in Nordrhein-Westfalen.
MVs FDP-Chef gelassen
FDP-Landeschef René Domke sieht der Entscheidung nach eigenen Angaben gelassen entgegen. Das Wahlverfahren stimme mit den Statuten der FDP und dem Bundeswahlrecht überein. Man habe eine entsprechende Stellungnahme an den Landeswahlleiter geschickt, so Domke.
FDP-Generalsekretär: Schmutziger Wahlkampf
Der designierte FDP-Generalsekretär Marco Buschmann schrieb auf der Plattform "X", dass dieser Wahlkampf schmutzig sei. "Täuschung und Lüge sind überall. Das gilt auch für Falschbehauptungen zu FDP-Landeslisten. Unser Justitiar hat sie geprüft und sagt, dass es nichts zu beanstanden gibt."