Warntag 2023 in MV: Heulende Sirenen und Handywarnungen

Stand: 11.09.2023 21:28 Uhr

Bundesweit wird wieder durchgespielt, wie im Fall von Katastrophen oder Kriegsfolgen gewarnt wird. Der bundesweite Warntag soll nach Angaben der Behörden noch besser klappen als der letzte Probealarm im Dezember.

Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Ralph Tiesler, kündigte an: "Es wird laut." Auf was Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern einstellen müssen, erfahren Sie hier.

Was genau passiert am Warntag in Mecklenburg-Vorpommern?

Bund, Länder und Kommunen werden am Donnerstag, den 14. September um 11 Uhr Probewarnungen über verschiedene Warnmittel und Kanäle verbreiten. Konkret löst das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) das sogenannte Modulare Warnsystem (MoWaS) aus. Daran sind zum Beispiel Rundfunk- und Fernsehsender angeschlossen, außerdem Warn-Apps wie NINA, Katwarn und BIWAPP sowie der Mobilfunkdienst Cell Broadcast. Auch auf digitalen Anzeigetafeln erscheinen teilweise Test-Warnmeldungen. An einigen ausgewählten Bahnhöfen gibt es Durchsagen und Text-Warnungen auf den Anzeigetafeln. Eine Dreiviertelstunde später wird Entwarnung gesendet. "Wir haben die Katastrophenschutzbehörden der Landkreise gebeten, alle Sirenen im Lande anzusteuern, sodass alle vor Ort eine Chance haben zu horchen 'Hör ich die Sirene eigentlich bei mir zu Hause?'", so Landesinnenminister Christian Pegel (SPD). In Mecklenburg-Vorpommern werden so etwa 1.600 Sirenen getestet. Die Kommunen können darüber hinaus individuell entscheiden, ob sie weitere Warnmittel im Ort testen wollen.

 

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 11.09.2023 | 16:15 Uhr

Mehr Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern

Zahlreiche Kerzen stehen zum Gedenken an die Opfer vor dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg. © Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk

Mutmaßlicher Täter von Magdeburg bereits in Rostock verurteilt

2013 soll Taleb A. wegen der Androhung von Straftaten zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden sein. mehr