Streit um Preise für Häusliche Krankenpflege in MV geht weiter
Um ihren Mitarbeitern Gehälter auf Tarifniveau zahlen zu können, sind die ambulanten Pflegedienste auf die Refinanzierung ihrer Leistungen angewiesen. Doch die Krankenkassen weigern sich, die gestiegenen Personalkosten anzuerkennen.
Die Versorgung der Patienten sei "derzeit akut gefährdet", so Jan-Hendrik Hartlöhner, Vorsitzender der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern. Denn die Verhandlungen der Wohlfahrtsverbände mit den Krankenkassen zur Finanzierung der Häuslichen Krankenpflege ist erneut gescheitert. Das teilte der Paritätische Wohlfahrtsverband MV am Montag mit. Für eine qualitativ hochwertige Versorgung brauche es "eine angemessene und auskömmliche Refinanzierung unserer Leistungen", so Hartlöhner weiter.
Streit um Berechnungssystem eskaliert seit Jahren
Die LIGA vertritt die 187 ambulanten Pflegedienste der Wohlfahrtsverbände im Nordosten. Diese wollen und sollen ihr Personal besser bezahlen. Die Wohlfahrtsverbände als Träger der Pflegedienste müssen dafür mit den Krankenkassen verhandeln. Die Verhandlungen dazu sind im Frühjahr 2023 gescheitert und gipfelten vorerst im vergangenen November schließlich in einem Schiedsstreit, bei dem die "sach- und leistungsgerechte Vergütung" für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege festgesetzt wurde.
Schiedsverfahren zugunsten der Pflegedienste
"Sach- und leistungsgerechte Vergütung" meint das seit 2022 neue Verfahren, nach dem die Pflegedienste ihre Kosten berechnen. Dies geschieht nicht mehr pauschal nach Leistung für beispielsweise das Setzen einer Spritze, sondern auch unter Berücksichtigung der Qualifikation der Pflegekraft, die eine Spritze setzt. Je nachdem, wie die Mitarbeiterstruktur eines Pflegedienstes aussieht, berechnet er also seine Kosten und muss darüber einzeln mit den Krankenkassen verhandeln. Der Schiedsspruch gab den Wohlfahrtsverbänden recht, die Krankenkassen haben jedoch gegen diesen Schiedsspruch im Dezember Klage eingereicht - sie sehen Mängel bei der Begründung für das neue System.
Verbände fordern Rücknahme der Klage
"Wir fordern die Krankenkassen nachdrücklich auf, ihre Klage gegen den Schiedsspruch zurückzuziehen und diesen anzuerkennen", sagte der LIGA-Vorsitzende Hartlöhner. Denn nur auf der Basis des Schiedsspruchs sehen die Wohlfahrtsverbände eine Möglichkeit, die Vergütungsverhandlungen für 2024 fortzuführen. Das würden die Krankenkassen jedoch ablehnen. Daher stehe erneut der Weg eines langwierigen Schiedsverfahrens zulasten der ambulanten Pflegedienste an, hieß es.
Pauschalen versus tatsächliche Kosten
Bisher sei die Vergütung der Leistungen für die Häusliche Krankenpflege von den Krankenkassen pauschal weiterentwickelt worden. Diese Pauschalen seien aus Sicht der Wohlfahrtsverbände aber zu niedrig, da sie tatsächlich entstandene Kosten, wie die gestiegenen Lohnkosten nicht berücksichtigen würden, so die Kritik. "Wir zahlen Gehälter auf Tarifniveau. Die Kostenträger müssen diese Entwicklungen in der Vergütung mittragen", so Hartlöhner. Dies gefährde aus seiner Sicht auf absehbare Zeit auch die Versorgung der Patienten in ihrem Zuhause.
AWO Westmecklenburg: Gehaltssteigerungen in der Pflege so nicht umsetzbar
Die Pflegedienste stünden hinter diesem neuen Berechnungssystem, so Katrin Hillmann von der AWO Soziale Dienste in Westmecklenburg. Auch sie hofft, dass die Krankenkassen ihre Klage gegen diesen Schiedsspruch zurückziehen. "Durch den aktuellen Streit kriegen die Pflegedienste die Gehaltsteigerungen, die für dieses Jahr schon tariflich vereinbart sind, wohl erstmal nicht umgesetzt." Unter diesen Umständen das vorhandene Personal zu halten, wird aus ihrer Sicht immer schwieriger.