Schwerin: 42-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Das Landgericht Schwerin hat einen 42-Jährigen aus Nordwestmecklenburg wegen sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich an drei Kindern seiner Lebensgefährtin vergangen.
"Pfui, schämen Sie sich" - das war nur eine der direkten Ansprachen des Vorsitzenden Richters bei der Urteilsverkündung am Donnerstag am Landgericht Schwerin. Der 42-Jährige, der zunächst vermummt mit dicker Jacke, Kapuze über dem Kopf und Mundschutz im Gericht erschien, zeigte bei der Urteilsverkündung kaum Regung. Drei Jugendliche im Zuschauerraum hingegen waren emotional sichtlich mitgenommen. Als sie noch Kinder waren, hatte der Angeklagte sie missbraucht.
Geständnis wirkt strafmildernd
Über eine Zeitraum von sechs Jahren waren die damals Minderjährigen dem heute 42-Jährigen ausgesetzt. Insgesamt sieben Mal hat er sich an den Kindern seiner ehemaligen Lebensgefährtin vergangen. Das Gericht stufte die Fälle als schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung ein und verhängte eine Strafe von fünf Jahren Gefängnis.
Geständnis bewahrt Opfer vor Aussage
Strafmindernd sei das Geständnis des Angeklagten gewesen, so der Vorsitzende Richter. Dadurch wurde den Opfern die Schilderung der Geschehnisse vor Gericht erspart. Von den fünf Jahren der Gesamtstrafe gelten zwei Monate schon als vollstreckt. Der Grund: Das Gericht hatte aus Zeitnot die Fristen für die Eröffnung eines Prozesses nicht eingehalten.