Die Fassade des Rostocker Landgerichts. Über den fünf in steinerne Bogen eingefassten Eingängen prangt eine große Fensterfront. Die Fassade besteht überwiegend aus roten Klinkersteinen. Eine breite Treppe mit drei Stufen führt zu den Eingängen. © picture alliance/dpa Foto: Bernd Wüstneck

Rostock: Rechtsstreit zwischen Jugendamt und Träger vertagt

Stand: 11.02.2025 15:32 Uhr

Ein Streit zwischen der Stadt Rostock und einem Jugenhilfeträger um mehrere Hunderttausende Euro ist am Dienstag vom Landgericht Rostock vertagt worden.

Die Verhandlung um Hunderttausende Euro zwischen dem Rostocker Jugendamt und dem Jugendhilfeträger GeBEG mbh ist am Dienstag vertagt worden. In der Güteverhandlung am Rostocker Landgericht wurden unterschiedliche Auffassungen der beiden Parteien deutlich, wie der frühere Vertrag zwischen Amt und Träger auszulegen sei. Zunächst sollen die Parteien sich schriftlich äußern, erst Ende Juni soll dann ein weiterer Gerichtstermin folgen.

Gegenseitige Geldforderungen

In dem Verfahren geht es um zwei Geldforderungen. Einerseits fordert die Hansestadt rund 461.000 Euro von der GeBEG zurück, umgekehrt will der Träger erreichen, dass die Stadt rund 530.000 Euro bislang einbehaltene Gelder auszahlt. Hintergrund ist ein Streit, ob einige Mitarbeiter des Trägers, die Hilfen zur Erziehung erbracht hatten, ausreichend qualifiziert waren.

Fehlte die nötige Qualifikation?

Nach Auffassung des Amtes hat die GeBEG Mitarbeiter als Fachkräfte eingesetzt und abgerechnet, die die dafür nötigen Qualifikationen nicht erfüllt haben. Deshalb fordert die Stadt die hierfür gezahlte Summe zurück. In dem Zusammenhang ermittelte auch die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer und den Prokuristen der GeBEG, stellte die Ermittlungen 2022 aber gegen Zahlung von je 5.000 Euro ein. Der Träger dagegen sieht den Einsatz der Mitarbeiter von dem mit der Stadt abgeschlossenen Vertrag, der sogenannten Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, gedeckt.

Rolle des Sozialsenators umstritten

Am Montag hatte der NDR berichtet, dass sich in den Fall auch Jugend- und Sozialsenator Steffen Bockhahn (parteilos) eingeschaltet hatte. Er hatte sich internen Dokumenten zufolge innerhalb der Verwaltung für den Träger eingesetzt, indem er eine erste Rückforderung des Jugendamtes an den Träger aussetzte und weitere Verhandlungen über die Summe anstrebte. Nach Einschätzung eines Verwaltungsexperten ist aber fraglich, ob Bockhahn dabei rechtmäßig gehandelt hat. Die Pressestelle der Stadt hatte dazu erklärt, das Vorgehen des Senators sei nötig gewesen, um Schaden von der Stadt abzuwenden.

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Die Fassade des Rostocker Landgerichts. Über den fünf in steinerne Bogen eingefassten Eingängen prangt eine große Fensterfront. Die Fassade besteht überwiegend aus roten Klinkersteinen. Eine breite Treppe mit drei Stufen führt zu den Eingängen. © picture alliance/dpa Foto: Bernd Wüstneck

Rostock: Streit zwischen Jugendamt und Träger geht vor Gericht

Das Amt fordert vom Träger GeBEG mbH rund 461.000 Euro zurück. In der Sache wirft auch das Handeln von Senator Bockhahn Fragen auf. mehr

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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 11.02.2025 | 15:00 Uhr

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