Upahl: Beschwerde gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft abgelehnt
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat eine Beschwerde der Gemeinde Upahl (Landkreis Nordwestmecklenburg) gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft abgelehnt. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin. Die Gemeinde hatte sich mit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrages gewehrt. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Einwände der Gemeinde würden eine Abänderung der ursprünglichen Entscheidung nicht rechtfertigen. In der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Upahl sollen bis zu 250 Menschen leben.